Ersparnis = Kaufpreis × üblicher Provisionssatz je Seite (brutto) ÷ 100. Die Sätze je Bundesland stammen aus der Provisionsübersicht von Baufi24. Gesetzlich festgelegt ist kein Satz; Provisionen sind frei verhandelbar.
Lässt sich ein Makler bei Wohnungen und Einfamilienhäusern von beiden Seiten bezahlen, dann nur in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbe gilt die Teilung nicht.
Beispiel: Wohnung in Berlin für 400.000 €
| Posten | Satz (brutto) | Betrag |
|---|
| Provision Verkäuferseite – entfällt für Sie | 3,57 % | 14.280 € |
| Provision beider Seiten zusammen | 7,14 % | 28.560 € |
Verkaufen Sie ohne Makler, entfällt rechnerisch Ihr Provisionsanteil von 14.280 €. Auch der Käufer spart seinen Anteil – ein Argument, das Sie in der Preisverhandlung nutzen können.
Was Sie gegenrechnen sollten: Ohne Makler übernehmen Sie Unterlagen, Energieausweis, Fotos, Inserate und Besichtigungen selbst. Diese Kosten hängen vom Anbieter ab; ziehen Sie sie von der Ersparnis ab.