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Notarkosten Rechner 2026

Notarkosten Rechner für Kauf und Verkauf: Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen, und Sie sehen jede Gebühr nach GNotKG mit Nummer – getrennt nach Käufer und Verkäufer, inklusive Grunderwerbsteuer.

Käufer gesamt (mit Grunderwerbsteuer)

30.122,17 €

7,53 % vom Kaufpreis

Notar und Grundbuch (Käufer)

4.122,17 €

1,03 % vom Kaufpreis

Notarkosten nach GNotKG, Kaufpreis 400.000 €, Nordrhein-Westfalen. Unverbindliche Berechnung, Stand 15.10.2026.

Käufer: Kaufvertrag (Notar und Grundbuch)

  • Beurkundung KaufvertragKV 21100 · Satz 2,0 · zahlt Käufer1.570,00 €
  • Vollzugsgebühr (Vorkaufsrecht Gemeinde, Löschungsunterlagen, Verwalterzustimmung …)KV 22110 · Satz 0,5 · zahlt Käufer392,50 €
  • XML-Strukturdaten für GrundbuchKV 22115 · Satz 0,1 · zahlt Käufer78,50 €
  • Betreuungsgebühr (Fälligkeitsmitteilung, Umschreibungsüberwachung)KV 22200 · Satz 0,5 · zahlt Käufer392,50 €
  • Post-/TelekommunikationspauschaleKV 32005 · Auslage · zahlt Käufer20,00 €
  • Umsatzsteuer 19 % auf NotarKV 32014466,17 €
  • Grundbuch: Eintragung neuer EigentümerKV 14110 · Satz 1,0 · zahlt Käufer785,00 €
  • Grundbuch: AuflassungsvormerkungKV 14150 · Satz 0,5 · zahlt Käufer392,50 €
  • Grundbuch: Löschung der VormerkungKV 14152 · Festgebühr · zahlt Käufer25,00 €
  • Summe Kaufvertrag4.122,17 €

Käufer: Grunderwerbsteuer

  • Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 % · auf volle Euro abgerundet · zahlt Käufer26.000,00 €

Nicht enthalten: Grundbuchabrufe des Notars (je 8 € zzgl. USt), Dokumentenpauschale für Kopien und eine XML-Gebühr für die Grundschuldurkunde. Die verbindliche Rechnung stellt der Notar.

Sie verkaufen? Ihr Anteil beim Notar: 0,00 €. Bevor es zum Notar geht, brauchen Sie einen Käufer.

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Ergebnis per E-Mail erhalten

Wir vs. typische Notarkosten-Rechner (getestet am 16.10.2026)

FunktionDieser RechnerTypische Rechner
Kosten getrennt nach Käufer und Verkäufer✓0 von 3
Grunderwerbsteuer nach Bundesland im selben Ergebnis✓0 von 3
Jede Gebühr mit Nummer des Kostenverzeichnisses (GNotKG)✓0 von 3
Löschung der alten Grundschuld für den Verkäufer✓1 von 3
Grundschuld des Käufers✓2 von 3

Stichprobe: die 3 Notarkosten-Rechner auf den ersten Plätzen bei Google.de, getestet am 16.10.2026.

Notarkosten Rechner: so nutzen Sie ihn

  1. Kaufpreis eingeben, z. B. 400.000. Punkte als Tausendertrenner sind erlaubt.
  2. Bundesland wählen: daraus ergibt sich der Satz der Grunderwerbsteuer.
  3. Grundschuld eintragen, wenn Sie den Kauf finanzieren: Betrag der Grundschuld, die Ihre Bank verlangt. Leer lassen, wenn Sie ohne Kredit kaufen.
  4. Optionen setzen: Betreuung der Grundschuld, Rangbestätigung, Notaranderkonto oder die Löschung einer alten Grundschuld des Verkäufers. Jede Option erklärt in einem Satz, wann sie anfällt.
  5. Ergebnis lesen und drucken: jede Gebühr mit KV-Nummer, Satz und Zahler, die Summe in Euro und in Prozent vom Kaufpreis.

So rechnet der Notar: Geschäftswert × Gebührensatz (Tabelle B)

  1. Gebühr = Gebührensatz × Wert aus Tabelle B (Anlage 2 GNotKG) zum Geschäftswert, mindestens 15 € (§ 34 GNotKG). Geschäftswert ist beim Kaufvertrag der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei einer Grundschuld ihr Nennbetrag (§ 53 GNotKG).
  2. Die Sätze stehen im Kostenverzeichnis (Anlage 1 GNotKG): Beurkundung des Kaufvertrags 2,0, Vollzug 0,5, Betreuung 0,5, Grundschuld 1,0; beim Grundbuchamt Umschreibung 1,0, Vormerkung 0,5, Eintragung der Grundschuld 1,0, Löschung 0,5.
  3. Dazu kommen beim Notar die Post-Pauschale (20 % der Gebühren, höchstens 20 €, KV 32005) und 19 % Umsatzsteuer. Grundbuchgebühren sind Gerichtskosten, ohne Umsatzsteuer.
  4. Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Landessatz, auf volle Euro abgerundet (§ 11 GrEStG).
Achtung: Gebührenstufe genau prüfen
Tabelle B arbeitet mit Stufen. Für 300.000 € gilt die Zeile „bis 320.000 €“ mit 635 € für die 1,0-Gebühr, nicht die nächste Zeile „bis 350.000 €“ mit 685 €. Wer die falsche Zeile nimmt, rechnet jeden Posten zu hoch.

Beispiel: Notarkosten bei 300.000 € und 400.000 €

Bei 300.000 € Kaufpreis zahlt der Käufer 2.366,32 € an den Notar und 977,50 € an das Grundbuchamt, zusammen 3.343,82 € (1,11 % vom Kaufpreis).

Bei 400.000 € Kaufpreis mit einer Grundschuld über 300.000 € für die Bank sieht die Rechnung so aus (XML-Gebühr eingerechnet, voller Vollzug, ohne Grundbuchabrufe und Dokumentenpauschale):

← Tabelle seitlich wischen →

PostenKV-Nr.SatzZahltBetrag
Beurkundung Kaufvertrag211002,0Käufer1.570,00 €
Vollzugsgebühr (Vorkaufsrecht Gemeinde, Löschungsunterlagen, Verwalterzustimmung …)221100,5Käufer392,50 €
XML-Strukturdaten für Grundbuch221150,1Käufer78,50 €
Betreuungsgebühr (Fälligkeitsmitteilung, Umschreibungsüberwachung)222000,5Käufer392,50 €
Post-/Telekommunikationspauschale32005AuslageKäufer20,00 €
Umsatzsteuer 19 % auf Notar32014–Käufer466,17 €
Grundbuch: Eintragung neuer Eigentümer141101,0Käufer785,00 €
Grundbuch: Auflassungsvormerkung141500,5Käufer392,50 €
Grundbuch: Löschung der Vormerkung14152FestgebührKäufer25,00 €
Summe KaufvertragKäufer4.122,17 €

← Tabelle seitlich wischen →

PostenKV-Nr.SatzZahltBetrag
Beurkundung Grundschuld für die Bank des Käufers212001,0Käufer635,00 €
Post-/Telekommunikationspauschale32005AuslageKäufer20,00 €
Umsatzsteuer 19 % auf Notar32014–Käufer124,45 €
Grundbuch: Eintragung der Grundschuld (Abt. III)141211,0Käufer635,00 €
Summe GrundschuldKäufer1.414,45 €

Notar und Grundbuch zusammen: 5.536,62 €, das sind 1,38 % vom Kaufpreis. Dazu kommt die Grunderwerbsteuer, in Nordrhein-Westfalen 6,5 % = 26.000 €. Nimmt der Notar die Grundschuldurkunde für Ihre Bank entgegen, berechnet er zusätzlich eine Betreuungsgebühr; die Grundschuld kostet dann 1.792,28 € statt 1.414,45 €.

Notarkosten Tabelle 2026 (100.000 – 1 Mio. €)

Käuferkosten für den Kaufvertrag, gerechnet mit diesem Rechner: Beurkundung, Vollzug, Betreuung, XML-Gebühr, Pauschale und Umsatzsteuer beim Notar, Umschreibung und Vormerkung beim Grundbuchamt. Ohne Grundschuld und ohne Grunderwerbsteuer.

← Tabelle seitlich wischen →

KaufpreisNotar (brutto)GrundbuchZusammenAnteil
100.000 €1.030,90 €434,50 €1.465,40 €1,47 %
150.000 €1.329,71 €556,00 €1.885,71 €1,26 %
200.000 €1.628,52 €677,50 €2.306,02 €1,15 %
250.000 €1.997,42 €827,50 €2.824,92 €1,13 %
300.000 €2.366,32 €977,50 €3.343,82 €1,11 %
350.000 €2.550,77 €1.052,50 €3.603,27 €1,03 %
400.000 €2.919,67 €1.202,50 €4.122,17 €1,03 %
500.000 €3.473,02 €1.427,50 €4.900,52 €0,98 %
600.000 €4.063,26 €1.667,50 €5.730,76 €0,96 %
750.000 €4.938,50 €2.027,50 €6.966,00 €0,93 %
1.000.000 €6.366,50 €2.627,50 €8.994,00 €0,90 %

Wer zahlt was: Käufer und Verkäufer

  • Käufer: Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Grundbuch-Umschreibung und Vormerkung (§ 448 Abs. 2 BGB), die eigene Grundschuld für die Finanzierung sowie vertraglich die Grunderwerbsteuer.
  • Verkäufer: die Lastenfreistellung, also Löschung der alten Grundschuld und Treuhand. Das ist übliche Vertragsgestaltung (unverbindlich), keine gesetzliche Regel.
  • Laut Vertrag: ein Notaranderkonto. Wer die Verwahrungsgebühr trägt, legt der Kaufvertrag fest.
  • Beide haften gegenüber dem Finanzamt für die Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG).

Grundschuld eintragen oder löschen: was kostet das?

Eintragen (Käufer): Die Bank verlangt für den Kredit eine Grundschuld. Der Notar beurkundet sie mit einer 1,0-Gebühr (KV 21200), das Grundbuchamt trägt sie mit einer 1,0-Gebühr ein (KV 14121), beides auf den Nennbetrag. Bei 300.000 € Grundschuld sind das je 635,00 €. Möglich sind zusätzlich eine Betreuungsgebühr (0,5, KV 22200), wenn der Notar die Urkunde für die Bank entgegennimmt, und eine Rangbescheinigung (0,3, KV 25201, § 122 GNotKG), wenn die Bank sie verlangt.

Löschen (Verkäufer): Steht noch eine Grundschuld Ihrer Bank im Grundbuch, erteilt die Bank die Löschungsbewilligung, der Notar entwirft den Löschungsantrag und löst die Bank auf Wunsch aus dem Kaufpreis ab (Treuhand). Für Entwurf und Grundbuch zählt der eingetragene Nennbetrag, nicht die Restschuld. Beispiel: Grundschuld 150.000 €, Ablöse 80.000 €.

← Tabelle seitlich wischen →

PostenKV-Nr.SatzZahltBetrag
Treuhandgebühr (Ablöse der Verkäuferbank)222010,5Verkäufer109,50 €
Notar: Entwurf Löschungsantrag/Eigentümerzustimmung241020,5Verkäufer177,00 €
Post-/Telekommunikationspauschale32005AuslageVerkäufer20,00 €
Umsatzsteuer 19 % auf Notar32014–Verkäufer58,24 €
Grundbuch: Löschung Grundschuld (Abt. III)141400,5Verkäufer177,00 €
Summe LöschungVerkäufer541,74 €

Unverbindlich: Für den Entwurf der Löschung setzt der Notar einen Satz zwischen 0,3 und 0,5 an; gerechnet ist der Höchstsatz. Beglaubigt er nur Ihre Unterschrift unter einem fertigen Entwurf, wird es günstiger.

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland

Jedes Bundesland legt den Satz selbst fest, zwischen 3,5 % und 6,5 %. In Bayern kann mit der Umschreibung zusätzlich eine Katasterfortführungsgebühr anfallen; der Rechner rechnet sie nicht ein.

BundeslandSatzBei 400.000 €
Baden-Württemberg5 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €
Niedersachsen5 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5 %20.000 €

Notarrechnung prüfen: diese Posten müssen drin stehen

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar gleich. Legen Sie die Rechnung neben das Ergebnis des Rechners und prüfen Sie zuerst den Geschäftswert (Kaufpreis bzw. Nennbetrag), dann jede Nummer:

  • Kaufvertrag: KV 21100 Beurkundung (2,0), KV 22110 Vollzug (0,5), KV 22200 Betreuung (0,5), meist KV 22115 XML-Gebühr, KV 32005 Pauschale, KV 32014 Umsatzsteuer.
  • Grundschuld (eigene Rechnung): KV 21200 Beurkundung (1,0), ggf. KV 22200 Betreuung und KV 25201 Rangbescheinigung, KV 32005, KV 32014.
  • Auslagen: KV 32011 Grundbuchabrufe (je 8 €) und KV 32000 ff. Dokumentenpauschale. Diese Beträge sind klein und im Rechner nicht enthalten.
  • Grundbuchamt (separate Rechnung vom Gericht, ohne Umsatzsteuer): KV 14110 Umschreibung, KV 14150 Vormerkung, KV 14152 Löschung der Vormerkung, KV 14121 Grundschuld.
  • Verkäufer: KV 24102 Entwurf der Löschung, KV 22201 Treuhand, KV 14140 Löschung beim Grundbuchamt.

Steht eine Nummer doppelt oder ist der Satz höher als hier, fragen Sie beim Notar nach. Hinweis: Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht eine Anpassung der Notargebühren für 2027 vor; er ist nicht in Kraft. Welche Unterlagen der Notar braucht, listet die Checkliste der Verkaufsunterlagen; ob beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, prüft der Spekulationssteuer-Rechner.

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Häufig gestellte Fragen

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € kostet der Notar 2.366,32 € inklusive 19 % Umsatzsteuer, das Grundbuchamt 977,50 €. Zusammen sind das 3.343,82 € oder 1,11 % vom Kaufpreis. Lassen Sie für Ihren Kredit eine Grundschuld eintragen, kommen bei 300.000 € Grundschuld 1.414,45 € dazu. Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie zusätzlich, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %.
Notar und Grundbuch zusammen liegen zwischen 100.000 € und 1.000.000 € Kaufpreis bei etwa 0,9 bis 1,5 % des Kaufpreises, ohne Grundschuld. Der Anteil sinkt, je teurer die Immobilie ist, weil die Gebührentabelle B des GNotKG degressiv steigt. Mit Grundschuld für die Finanzierung wird es mehr: bei 400.000 € Kaufpreis und 300.000 € Grundschuld 1,38 %. Die Grunderwerbsteuer kommt jeweils dazu.
2026 gilt die Gebührentabelle des GNotKG in der Fassung vom 01.06.2025; die Werte der Tabelle B haben sich dabei im Wesentlichen nicht geändert. Bei 400.000 € Kaufpreis zahlen Sie 2.919,67 € an den Notar und 1.202,50 € an das Grundbuchamt. Ein Referentenentwurf für eine Gebührenanpassung 2027 ist nicht in Kraft.
Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer nimmt das Grundbuchamt vor, nicht der Notar: Es berechnet eine 1,0-Gebühr nach KV 14110, bei 300.000 € sind das 635,00 €. Der Notar beantragt die Umschreibung und überwacht sie; das ist mit der Vollzugs- und Betreuungsgebühr (je 0,5) abgegolten.
In der Regel der Verkäufer, denn er schuldet dem Käufer ein lastenfreies Grundstück. Das ist übliche Vertragspraxis, keine gesetzliche Pflicht, und kann anders vereinbart werden. Bei 150.000 € Grundschuld und 80.000 € Ablöse kostet die Löschung samt Treuhand 541,74 €. Maßgeblich ist der eingetragene Nennbetrag, nicht die Restschuld.
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehören Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer für den Kauf zu den Anschaffungsnebenkosten und wirken über die Abschreibung (AfA) auf den Gebäudeanteil. Ebenfalls nur bei Vermietung gilt: Die Kosten der Grundschuld für Ihren Kredit sind Finanzierungskosten und können als Werbungskosten abgezogen werden. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Grundbucheintragung. Als Verkäufer zahlen Sie meist nur die Lastenfreistellung, im Beispiel oben 541,74 €. Ist keine Grundschuld mehr eingetragen, zahlen Sie in der Regel nichts an den Notar.

Weitere Werkzeuge für Ihren Verkauf

Eugen Görtz — Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage
Verfasst von

Eugen Görtz

Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage

Eugen Görtz ist Gründer von ImmoStage. Vor der Gründung war er über 10 Jahre als Abteilungsleiter in einem Industrieunternehmen tätig — mit Verantwortung für Prozessoptimierung, Teamführung und Digitalisierung. Diese operative Erfahrung fließt direkt in die Produktentwicklung von ImmoStage ein: pragmatische Lösungen, die im Makler-Alltag funktionieren.

10+ Jahre Abteilungsleiter in der IndustrieGründer von ImmoStage (2024)Fokus: KI-Staging für DACH-MaklerDSGVO & EU-Compliance
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Veröffentlicht: 2026-10-16
Lesezeit: 8 Min.