Auf einen Blick
Stand: 15.10.2026. Seit 01.07.2026 muss jede Kauf- oder Mietanzeige in Österreich drei Energiekennwerte nennen, sofern keine Ausnahme nach § 5 EAVG greift: HWB, Endenergiebedarf und Gesamtenergieeffizienzklasse. Solange Ihr alter Ausweis gilt, reichen HWB und fGEE; nach derzeitigem Stand (unsere Auslegung) auch, solange Ihr Bundesland das neue Ausweisformat noch nicht eingeführt hat. Fehlen die Werte, drohen bis zu € 1.450.
Energieausweis im Inserat: Pflicht in Österreich – die Regel in einem Satz
Pflichtangaben im Inserat = HWB + Endenergiebedarf + Gesamtenergieeffizienzklasse (§ 3 EAVG 2012 idF BGBl. I Nr. 38/2026).
Ausnahme (§ 10a Abs. 2 EAVG): HWB + fGEE wie bisher, wenn Ihr Ausweis noch nach altem Format erstellt wurde und keine 10 Jahre alt ist, oder solange Ihr Bundesland keine Rechtsgrundlage für das neue Format hat. Laut OIB-Tabelle (Stand Juli 2026) gilt die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2025) bisher nur in Wien und Tirol. Für die übrigen sieben Länder ist die Ausnahme unsere Auslegung nach derzeitigem Stand, keine amtliche Bestätigung.
- Die Pflicht gilt für Anzeigen, die ab 01.07.2026 veröffentlicht werden, in Druckwerken und elektronischen Medien, auch privat.
- Sie trifft Verkäufer und beauftragten Makler gleichermaßen.
- Strafe: bis € 1.450 (§ 9 EAVG).
- Ausnahmen (§ 5 EAVG): nur frostfrei gehaltene Gebäude; abbruchreife Gebäude (in Anzeige als abbruchreif bezeichnet, Käufer bricht binnen 3 J. ab); Gottesdienst; provisorisch <= 2 J.; Industrie/Werkstatt/Landwirtschaft mit Abwärme; Wohngebäude mit begrenzter Nutzung, Energiebedarf < 1/4 ganzjährig; frei stehend < 50 m² Nutzfläche.
- Vorlage: rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Käufers, Aushändigung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss (§ 4 EAVG). Der Ausweis darf dann höchstens 10 Jahre alt sein.
Beispiel: dieselbe Wohnung in Wien und in Salzburg
Sie inserieren eine Eigentumswohnung. Die Kennwerte sind frei gewählte Beispielwerte. Ihre eigenen Werte finden Sie auf Seite 1 Ihres Energieausweises.
- Wien, Ausweis vom August 2026: 3 Pflichtangaben. Energieausweis: HWB 45 kWh/m²a, Endenergiebedarf 80 kWh/m²a, Gesamtenergieeffizienzklasse C (Beispielwerte)
- Salzburg: nach derzeitigem Stand 2 Pflichtangaben. Energieausweis: HWB 45 kWh/m²a, fGEE 0,85 (Beispielwerte)
Fehlt eine der Angaben, kann die Bezirksverwaltungsbehörde bis zu € 1.450 verhängen. Ein Makler ist nur entschuldigt, wenn er Sie aufgeklärt und vergeblich zur Vorlage aufgefordert hat.




