KI-Transparenz nach EU AI Act
Informationen gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) · Stand: 2. August 2026
1. Worum es hier geht
ImmoStage erzeugt Immobilienbilder, Videos, Grundrisse und Texte mit generativer künstlicher Intelligenz. Die KI-Verordnung der Europäischen Union verpflichtet uns, offenzulegen, dass diese Inhalte von einer KI erzeugt wurden — und Ihnen als Nutzer die Mittel an die Hand zu geben, damit auch Sie Ihren eigenen Pflichten nachkommen können.
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Diese Seite beschreibt, wie wir sie umsetzen.
2. Unsere Rolle und Einstufung
Anbieter im Sinne des Art. 3 Nr. 3 KI-VO:
Alpine Digital Solutions LTD
128 City Road, London EC1V 2NX, United Kingdom
Company No: 17047254
Ansprechstelle in der Union (zugleich EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO):
Eugen Görtz, Maisweg 15, 9020 Klagenfurt, Österreich
E-Mail: datenschutz@immostage.ai · Telefon: +43 681 84748231
Risikoeinstufung
- Kein Hochrisiko-KI-System. ImmoStage fällt unter keinen der in Anhang III der KI-VO genannten Anwendungsfälle. Wir verarbeiten keine biometrischen Daten, treffen keine Entscheidungen über Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit, Sozialleistungen oder Strafverfolgung.
- Keine verbotene Praktik nach Art. 5 KI-VO. Kein Social Scoring, keine Emotionserkennung, keine unterschwellige Beeinflussung.
- Anwendbar sind die Transparenzpflichten nach Art. 50 Abs. 1 und Abs. 2 KI-VO, da wir ein System betreiben, das synthetische Bild-, Video-, Audio- und Textinhalte erzeugt.
3. Wie wir KI-Inhalte kennzeichnen
Art. 50 Abs. 2 KI-VO verlangt, dass die Ausgaben eines generativen KI-Systems in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt markiert werden. Wir setzen das auf drei Ebenen um — bei allen Tarifen, auch im kostenlosen Test.
Sichtbare Kennzeichnung
Jedes Bild, das Sie aus ImmoStage herunterladen oder exportieren, trägt ein Label „AI bearbeitet“ in der unteren linken Ecke — beim Einzeldownload, im ZIP-Export und in den Social-Media-Assets einschließlich zugeschnittener Karussell-Slides. Das Label wird in das Bild gerendert und nicht als Overlay eingeblendet; es bleibt daher beim Weitergeben und beim Hochladen in Immobilienportale erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Vorschauansicht in der Anwendung kann ein noch nicht gekennzeichnetes Zwischenergebnis zeigen. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist immer die heruntergeladene Datei.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
In die Metadaten jedes erzeugten Bildes schreiben wir den international standardisierten Herkunftsmarker der IPTC:
Iptc4xmpExt:DigitalSourceType=trainedAlgorithmicMedia— der IPTC-Standardwert für Inhalte, die von einem trainierten Algorithmus erzeugt wurdenphotoshop:Instructions— Klartexthinweis auf die KI-Erzeugung durch ImmoStage- EXIF-Felder
SoftwareundArtistsowie ein JPEG-COM-Kommentar für Werkzeuge, die kein XMP lesen
Diese Marker werden von gängigen Metadaten- und Provenienz-Werkzeugen sowie von Bildersuchmaschinen ausgelesen.
Dateiname
Alle Ausgabedateien tragen die Endung _immostage_ai, zum Beispiel wohnzimmer-modern-staging_immostage_ai.jpg.
4. Was das für Sie als Makler bedeutet
Wichtig: Ein Teil der Pflichten trifft nicht uns, sondern Sie als Betreiber, sobald Sie ein von ImmoStage erzeugtes Bild veröffentlichen. Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber offenlegen, wenn Bild- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Ein virtuell möbliertes Foto einer real existierenden Wohnung erfüllt diese Voraussetzung.
Empfohlene Kennzeichnung
Setzen Sie eine Bildunterschrift wie „Möblierungsvorschlag — virtuell möbliert“ oder „Bild KI-bearbeitet, dient der Visualisierung“.
- Sichtbar und lesbar direkt am Bild — in der Bildunterschrift oder im Bild selbst
- Nicht ausreichend: ein Hinweis am Ende der Objektbeschreibung, im Impressum oder in den AGB
- Gilt für alle Kanäle: Immobilienportale, eigene Website, Exposé, Social Media, Print
Die Grenze: Kennzeichnung heilt keine Irreführung
Unabhängig von der KI-Verordnung gilt § 5 UWG. Bearbeitungen, die kauf- oder mietentscheidende Tatsachen verändern — Raumgrößen, Grundriss, Bauzustand, Mängel, Ausstattung oder Ausblick — sind auch mit Kennzeichnung unzulässig. Virtuelles Staging darf zeigen, wie ein Raum möbliert wirken könnte; es darf den Raum selbst nicht verändern.
5. Eingesetzte KI-Modelle
ImmoStage entwickelt die eingesetzten Basismodelle nicht selbst, sondern baut auf Modellen spezialisierter Anbieter auf:
| Einsatzzweck | Modellfamilie | Anbieter |
|---|---|---|
| Virtuelles Staging, Grundrisse | Gemini (Bildmodelle) | |
| Bildanalyse, Raumerkennung, Chat | Gemini Flash | |
| Videogenerierung | Veo, Kling | Google, Kuaishou |
| Social-Media-Assets | GPT Image | OpenAI |
| Exposé- und Objekttexte | Claude | Anthropic |
| Sprachsynthese für Videos | ElevenLabs v3 | ElevenLabs |
Zweckbindung: Wir verarbeiten Ihre hochgeladenen Bilder und Objektdaten ausschließlich zur Erbringung der von Ihnen beauftragten Leistung. Wir geben sie nicht zu Trainingszwecken weiter und nutzen sie nicht selbst dafür. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu den beteiligten Auftragsverarbeitern finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Menschliche Kontrolle und Grenzen des Systems
Alle Ergebnisse von ImmoStage sind Vorschläge. Nichts wird automatisch veröffentlicht. Sie prüfen jedes Bild, jeden Text und jedes Video und entscheiden selbst über die Verwendung. Es findet keine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
Bekannte Grenzen
- Generative Bildmodelle können Details erfinden. Prüfen Sie insbesondere Fenster, Türen, Heizkörper, Boden und Deckenhöhe auf Abweichungen vom Originalfoto.
- Aus Fotos rekonstruierte Grundrisse sind Schätzungen und keine Vermessung. Sie ersetzen kein Aufmaß und keine Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
- KI-generierte Texte können sachlich falsche Angaben enthalten. Prüfen Sie Zahlen zu Fläche, Baujahr, Energiewerten und Preisen vor der Veröffentlichung.
7. KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)
Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz der mit dem System befassten Personen zu sorgen. Wir unterweisen unsere Mitarbeitenden in Funktionsweise, Grenzen und Kennzeichnungspflichten der eingesetzten Systeme und halten die Unterweisung aktuell. Diese Seite sowie unsere Hinweise im Produkt dienen zugleich dazu, unsere Kundinnen und Kunden in die Lage zu versetzen, ihren eigenen Pflichten nach Art. 4 und Art. 50 Abs. 4 KI-VO nachzukommen.
8. Kontakt und Beschwerderecht
Fragen zur KI-Transparenz, zu einem konkreten Ergebnis oder zur Kennzeichnung richten Sie bitte an:
E-Mail: datenschutz@immostage.ai
Telefon: +43 681 84748231
Nach Art. 85 KI-VO können Sie bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass gegen die KI-Verordnung verstoßen wurde. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe wahr, in Österreich die KI-Servicestelle bei der RTR.
Stand: 2. August 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die eingesetzten Modelle, die Kennzeichnung oder die rechtlichen Vorgaben ändern.