Beispiel: Pflichtangaben für ein Einfamilienhaus, Baujahr 1994
Anzeigentext: „Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 112 kWh/(m²·a), Heizung: Erdgas, Baujahr 1994, Energieeffizienzklasse D.“
- Art des Energieausweises: Energieverbrauchsausweis
- Endenergiebedarf bzw. -verbrauch (kWh/(m²·a)): 112
- Wesentliche Energieträger der Heizung: Erdgas
- Baujahr laut Energieausweis (Wohngebäude): 1994
- Energieeffizienzklasse (Wohngebäude): D
Kontrolle der Klasse: 112 kWh/(m²·a) liegt über 100 und höchstens bei 130 → Klasse D. Ergebnis: alle fünf Pflichtangaben vorhanden.
Wohnfläche im Exposé richtig angeben (WoFlV)
Eine falsche Flächenangabe im Exposé kann Ärger mit dem Käufer bringen. Rechtlich verbindlich ist die Wohnflächenverordnung nur für die Wohnraumförderung, im Verkauf ist sie aber die übliche Konvention. Nennen Sie deshalb immer die Methode. Raum für Raum rechnen Sie das mit dem Wohnflächenrechner nach WoFlV nach.
Formel: Wohnfläche = Fläche mit lichter Höhe ab 2 m × 1 + Fläche mit 1 bis unter 2 m × 0,5 + Balkon/Terrasse × 0,25 (höchstens 0,5). Flächen unter 1 m lichter Höhe zählen nicht, ein unbeheizter Wintergarten zählt zur Hälfte. Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nicht.