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Österreich · Stand 15.10.2026

Immobilie verkaufen in Wien: Kosten, ImmoESt, Energieausweis

Wer zahlt was beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses in Wien, wie viel Immobilienertragsteuer anfällt, was sich für Altvermögen 2027 ändert und welche Energieausweis-Werte seit 01.07.2026 in Ihre Anzeige gehören. Stand: 15.10.2026.

Auf einen Blick

  1. Käufer zahlt üblicherweise Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr ins Grundbuch 1,1 % und die Vertragserrichtung (1 % bis 3 % zzgl. USt).
  2. Verkäufer zahlt Energieausweis, ggf. Lastenfreistellung und, wenn beauftragt, den Makler (höchstens 3 % zzgl. 20 % USt, je Seite).
  3. ImmoESt: 30 % vom Gewinn, steuerfrei bei Hauptwohnsitzbefreiung. Altvermögen ohne Umwidmung: effektiv 4,2 % vom Preis, ab Kaufvertrag 01.01.2027 6 %.
  4. Energieausweis: Anzeigen ab 01.07.2026 nennen HWB, Endenergiebedarf und Effizienzklasse.
  5. Grundbuchsauszug ist für Eigentümer über JustizOnline seit 01.10.2026 kostenlos.

Wer zahlt was beim Immobilienverkauf in Wien? Kosten für Verkäufer und Käufer

Die Nebenkosten beim Verkauf sind in Wien dieselben wie in ganz Österreich: Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sind Bundesrecht, die Maklerprovision ist durch die Immobilienmaklerverordnung gedeckelt. Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer für die Grunderwerbsteuer gemeinsam, vertraglich übernimmt sie in der Regel der Käufer.

Formel: Grunderwerbsteuer = 3,5 % × Kaufpreis (Satz: § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG; Bemessung mindestens Grundstückswert, § 4 Abs. 1 GrEStG). Eintragungsgebühr = 1,1 % × Kaufpreis (TP 9 lit. b Z 1 GGG). Maklerprovision höchstens 3 % × Kaufpreis + 20 % USt, je Auftraggeber (§§ 12, 15, 16 IMV).

PostenSatz bzw. BetragZahlt üblicherweise
Grunderwerbsteuer3,5 % vom KaufpreisKäufer
Grundbuch: Eintragung des Eigentums1,1 % vom KaufpreisKäufer
Grundbuch: Eintragung des Pfandrechts1,2 % vom PfandbetragKäufer, wenn finanziert
Vertragserrichtung und Treuhand1 % bis 3 % zzgl. 20 % USt und BarauslagenKäufer (verhandelbar)
Maklerprovisionhöchstens 3 % zzgl. 20 % UStjede Seite, die einen Makler beauftragt
EnergieausweisHonorar des AusstellersVerkäufer (Vorlagepflicht § 4 EAVG)
Lastenfreistellung (Grundbuchsgesuch)€ 85 Eingabengebühr zzgl. BeglaubigungVerkäufer, wenn ein Pfandrecht eingetragen ist
Immobilienertragsteuer30 % vom GewinnVerkäufer (sofern nicht befreit)

Die Höchstprovision von 3 % gilt ab einem Wert über € 48.448,51. Bis € 36.336,42 gelten 4 %, von € 36.336,42 bis € 48.448,51 pauschal € 1.453,46 netto. Ohne Makler fällt keine Provision an. Ein Bankentgelt für die Löschungsquittung ist laut OGH unzulässig (7 Ob 169/24i).

Beispiel: Wohnung in Wien um € 300.000 verkaufen

So verteilen sich die Kosten bei einem Kaufpreis von € 300.000, wenn beide Seiten einen Makler mit Höchstprovision beauftragt haben:

PostenRechnungBetrag
Grunderwerbsteuer (Käufer)3,5 % × € 300.000€ 10.500
Eintragungsgebühr (Käufer)1,1 % × € 300.000€ 3.300
Vertragserrichtung (Käufer, netto)1 % bis 3 % × € 300.000€ 3.000 bis € 9.000
Makler Käuferseite (höchstens)3 % × € 300.000 + 20 % USt€ 10.800
Makler Verkäuferseite (höchstens)3 % × € 300.000 + 20 % USt€ 10.800

Verkaufen Sie privat, entfällt die Provision auf Ihrer Seite (€ 10.800 in diesem Beispiel). Ob zusätzlich ImmoESt anfällt, hängt von Anschaffung und Nutzung ab, siehe unten.

Gebührenbefreiung beim Kauf 2024 bis 2026 genutzt?
Die Befreiung von der Eintragungsgebühr (§ 25a GGG) galt für Eintragungsanträge bis 30.06.2026. Wer damals befreit gekauft hat und innerhalb von 5 Jahren verkauft oder den Hauptwohnsitz aufgibt, muss die Gebühr (1,1 % bzw. 1,2 %) nachzahlen. Quelle: Bundesministerium für Justiz.

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ImmoESt beim Wohnungsverkauf in Wien: Neuvermögen, Altvermögen, Hauptwohnsitzbefreiung

Die Immobilienertragsteuer beträgt 30 % (§ 30a Abs. 1 EStG). Wie der Gewinn ermittelt wird, hängt davon ab, ob das Objekt am 31.03.2012 steuerverfangen war (§ 30 EStG). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet. Notar oder Rechtsanwalt berechnen sie im Zuge der Vertragsabwicklung selbst und führen sie ab (§ 30c EStG).

  • Neuvermögen (in der Regel Anschaffung ab 01.04.2002): ImmoESt = 30 % × (Verkaufspreis − Anschaffungskosten + bereits geltend gemachte AfA − nicht abgesetzter Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand − Kosten der Selbstberechnung).
  • Altvermögen (in der Regel Anschaffung vor 01.04.2002): ImmoESt = 30 % × (Verkaufspreis − pauschale Anschaffungskosten). Die Pauschale beträgt bei Kaufvertrag bis 31.12.2026 86 % des Erlöses (mit Umwidmung 40 %). Auf Antrag (§ 30 Abs. 5 EStG) wird stattdessen der tatsächliche Gewinn besteuert, wenn das günstiger ist.
  • Hauptwohnsitzbefreiung (Eigentumswohnung oder Eigenheim, mindestens zwei Drittel Wohnzwecke): steuerfrei, wenn Sie (a) die Wohnung gekauft und ab der Anschaffung mindestens 2 Jahre durchgehend dort gewohnt haben (Einzug bis 1 Jahr nach dem Kauf zulässig) oder (b) innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre am Stück dort Ihren Hauptwohnsitz hatten, und den Hauptwohnsitz aufgeben. Der Auszug darf bis zu 1 Jahr vor oder nach dem Verkauf liegen. Nicht befreit ist zum Beispiel eine geerbte Wohnung, die Sie nie selbst bewohnt haben.

Maklerprovision, Inserate und Energieausweis dürfen Sie vom Gewinn nicht abziehen (§ 20 Abs. 2 EStG). Fällig wird die Steuer spätestens am 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats nach Zahlungseingang.

Was sich ab 01.01.2027 für Altvermögen ändert

Für Kaufverträge ab 01.01.2027 sinken die pauschalen Anschaffungskosten (§ 124b Z 498 EStG). Nach herrschender Ansicht (Notariat, BMF-Handbuch) zählt das Datum des Kaufvertrags, nicht die Zahlung oder die Eintragung im Grundbuch; klären Sie den Stichtag mit Ihrem Notar. Für Altvermögen ohne Umwidmung spart ein Kaufvertrag noch 2026 damit 1,8 % des Verkaufspreises.

AltvermögenKaufvertrag bis 31.12.2026Kaufvertrag ab 01.01.2027
Ohne Umwidmung4,2 % vom Preis6 % vom Preis
Umwidmung nach 31.12.198718 % vom Preis21 % vom Preis
Umwidmung nach 31.12.2024 (mit Zuschlag)23,4 % vom Preis27,3 % vom Preis

Beispiele mit Zahlen

FallVerkaufAnschaffungskostenKaufvertragImmoESt
Neuvermögen (Kauf 2009)€ 200.000€ 150.00001.10.2023€ 15.000
Altvermögen (Kauf 1990)€ 170.000€ 100.00001.06.2023€ 7.140
Dasselbe Altvermögen, Vertrag 2027€ 170.000€ 100.00001.02.2027€ 10.200
Eigentumswohnung, seit Kauf Hauptwohnsitz€ 400.000€ 300.00001.09.2026€ 0 (befreit)

Rechenweg Neuvermögen: (€ 200.000 − € 150.000) × 30 % = € 15.000. Altvermögen: € 170.000 × 4,2 % = € 7.140; mit Kaufvertrag ab 2027: € 170.000 × 6 % = € 10.200. Ihren eigenen Fall rechnen Sie im Immobilienertragsteuer-Rechner für Österreich.

Energieausweis in Wien: Pflichtangaben in der Anzeige seit 01.07.2026

Seit 01.07.2026 gilt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 in neuer Fassung. Wer eine Wohnung oder ein Haus in einer Zeitung oder online zum Kauf anbietet, muss in der Anzeige angeben:

  1. Heizwärmebedarf (HWB, kWh/m²a)
  2. Endenergiebedarf
  3. Gesamtenergieeffizienzklasse

Die Pflicht trifft Privatverkäufer genauso wie Makler, auch bei einer privaten Anzeige auf willhaben. Wien hat das neue Ausweisformat nach der neuen Ausgabe der OIB-Richtlinie 6 seit 15.07.2026 umgesetzt; neue Wiener Ausweise enthalten deshalb HWB, Endenergiebedarf und Klasse. Ein älterer Ausweis bleibt 10 Jahre ab Erstellung gültig, mit ihm dürfen Sie weiterhin HWB und fGEE angeben. Bei einer Wohnung genügt ein Ausweis für die Einheit, für eine vergleichbare Einheit im selben Gebäude oder für das ganze Gebäude.

Den Ausweis legen Sie rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Käufers vor (nicht erst bei der Unterschrift) und händigen ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aus. Die Kennzahlen gelten als vereinbarte Eigenschaft. Legen Sie keinen Ausweis vor, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Fehlende Angaben in der Anzeige und eine fehlende Vorlage können jeweils bis zu € 1.450 kosten. Ob Ihre Anzeige vollständig ist, prüfen Sie mit dem Energieausweis-Inserat-Check für Österreich.

Wiener Gründerzeit-Wohnung mit hohen Stuckdecken und Fischgrätparkett

Unterlagen für den Wohnungsverkauf in Wien

  1. Grundbuchsauszug: für Eigentümer der eigenen Liegenschaft über JustizOnline seit 01.10.2026 kostenlos; sonst online € 4,89 Gerichtsgebühr plus Aufschlag der Verrechnungsstelle oder € 19 beim Bezirksgericht.
  2. Energieausweis, höchstens 10 Jahre alt.
  3. Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten (bei Eigentumswohnungen): aus der Urkundensammlung des Grundbuchs, online € 1,52 je Urkunde, wenn sie elektronisch erfasst ist; die Hausverwaltung hat in der Regel Kopien.
  4. Rücklagenstand, Jahresabrechnung, Vorschreibung und Protokolle der Eigentümerversammlung, in der Regel von der Hausverwaltung. Die Mindestrücklage nach § 31 WEG beträgt € 0,90 je m² Nutzfläche und Monat und wird seit 2024 alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst; laut WKO gelten ab 01.01.2026 € 1,12.
  5. Pläne, Baubewilligung, Benützungsbewilligung aus dem Bauakt (in Wien: MA 37). Käufer und Bank fragen danach.
  6. Löschungsquittung der Bank, wenn ein Pfandrecht eingetragen ist.
  7. Für die ImmoESt: Ihr eigener Erwerbsvertrag (bei Erbe oder Schenkung auch der des Vorgängers), Rechnungen über Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand, Nachweis des Hauptwohnsitzes. Sie bestätigen die Angaben dem Notar schriftlich.

Käufer aus Drittstaaten: In Wien braucht der Erwerb eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (zuständig laut Arbeiterkammer: MA 35); verbüchert wird erst danach. Keine Genehmigung braucht es, wenn ein Ehepaar erwirbt und ein Eheteil Österreicher ist. EU- und EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt und brauchen keine Genehmigung.

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Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Wien

Als Verkäufer tragen Sie in der Regel: die Immobilienertragsteuer (30 % vom Gewinn, sofern keine Befreiung greift), den Energieausweis und, falls Sie einen Makler beauftragen, dessen Provision von höchstens 3 % zuzüglich 20 % USt. Bei einer Lastenfreistellung kommt die Eingabengebühr von € 85 für das Grundbuchsgesuch dazu, zuzüglich Kosten der Beglaubigung. Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) zahlt üblicherweise der Käufer.
Nicht, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung greift. Sie gilt für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim (mindestens zwei Drittel Wohnzwecke) in zwei Varianten: Sie haben die Wohnung gekauft (nicht geerbt oder geschenkt bekommen) und ab der Anschaffung mindestens 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt, oder Sie hatten innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre am Stück dort Ihren Hauptwohnsitz. In beiden Fällen geben Sie den Hauptwohnsitz auf; der Auszug darf bis zu 1 Jahr vor oder nach dem Verkauf liegen. Andernfalls fallen 30 % auf den Gewinn an (Neuvermögen) bzw. auf einen pauschalen Gewinn (Altvermögen). Den Betrag berechnet und führt Ihr Notar oder Rechtsanwalt im Zuge der Selbstberechnung ab.
Für Kaufverträge ab 01.01.2027 werden die pauschalen Anschaffungskosten gesenkt: ohne Umwidmung von 86 % auf 80 % des Erlöses. Die Steuer steigt damit effektiv von 4,2 % auf 6 % des Verkaufspreises. Nach herrschender Ansicht (Notariat, BMF-Handbuch) zählt das Datum des Kaufvertrags, nicht Zahlung oder Verbücherung. Klären Sie den Stichtag mit Ihrem Notar.
Für Anzeigen ab 01.07.2026 verlangt § 3 EAVG 2012 den Heizwärmebedarf (HWB), den Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse. Wien hat das neue Ausweisformat (neue Ausgabe der OIB-Richtlinie 6) seit 15.07.2026 umgesetzt. Ein älterer Ausweis bleibt 10 Jahre ab Erstellung gültig; mit ihm dürfen Sie weiterhin HWB und fGEE angeben. Fehlende Angaben können bis zu € 1.450 kosten, auch bei Privatanzeigen.
Ja. Ohne Makler fällt keine Provision an. Den Kaufvertrag und die Treuhandabwicklung übernimmt ein Notar oder Rechtsanwalt; dieser berechnet auch die ImmoESt und führt sie ab. Vorbereiten müssen Sie Energieausweis, Grundbuchsauszug und Ihre Unterlagen zur Anschaffung. Kauft ein Drittstaatsangehöriger, ist in Wien eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz nötig (außer ein Ehepaar erwirbt und ein Eheteil ist Österreicher); EU- und EWR-Bürger sind Inländern gleichgestellt.

Weitere Werkzeuge für Ihren Verkauf

Eugen Görtz — Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage
Verfasst von

Eugen Görtz

Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage

Eugen Görtz ist Gründer von ImmoStage. Vor der Gründung war er über 10 Jahre als Abteilungsleiter in einem Industrieunternehmen tätig — mit Verantwortung für Prozessoptimierung, Teamführung und Digitalisierung. Diese operative Erfahrung fließt direkt in die Produktentwicklung von ImmoStage ein: pragmatische Lösungen, die im Makler-Alltag funktionieren.

10+ Jahre Abteilungsleiter in der IndustrieGründer von ImmoStage (2024)Fokus: KI-Staging für DACH-MaklerDSGVO & EU-Compliance
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Veröffentlicht: 2026-10-15
Lesezeit: 8 Min.