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Checkliste Hausverkauf: alle Unterlagen 2026

Wählen Sie Objektart und Bundesland. Sie sehen sofort, welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie sie bekommen und was sie kosten. Abhaken, als PDF drucken, fertig.

Unterlagen für den Hausverkauf: Ihre Checkliste

Objektart

0 von 13 Unterlagen erledigt

  1. Wann nötig
    Immer (außer Baudenkmal/kleines Gebäude); spätestens Besichtigung
    Wo erhältlich
    Aussteller nach § 88 GModG (Energieberater, Architekt, Schornsteinfeger mit Qualifikation)
    Kosten
    50–500 €
  2. Wann nötig
    Exposé/Bank des Käufers; Notar zieht selbst
    Wo erhältlich
    Grundbuchamt (Amtsgericht) des Bezirks; Eigentümer hat Einsichtsrecht
    Kosten
    10–20 € (GNotKG KV 17000/17001)
  3. Wann nötig
    Exposé, Bank
    Wo erhältlich
    Kataster-/Vermessungsamt bzw. Landesamt für Geoinformation; oft online-Shop
    Kosten
    liegt nicht vor (landesrechtliche Gebühr — nicht recherchiert)
    Nordrhein-Westfalen
    Behördenname je Land verschieden.
  4. Wann nötig
    Käufer/Bank, Wohnflächenprüfung
    Wo erhältlich
    Eigene Unterlagen; sonst Bauaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde (Akteneinsicht)
    Kosten
    liegt nicht vor (kommunale Gebühr — nicht recherchiert)
  5. Wann nötig
    Exposé (Flächenangabe = Haftungsrisiko), Bank
    Wo erhältlich
    Bauakte; sonst Architekt/Sachverständiger
    Kosten
    liegt nicht vor
  6. Wann nötig
    Bank, Prüfung genehmigter Nutzung (Dachausbau, Anbau)
    Wo erhältlich
    Bauakte / Bauaufsicht
    Kosten
    liegt nicht vor
  7. Wann nötig
    Bank/Käufer bei Häusern und Grundstücken
    Wo erhältlich
    Untere Bauaufsichtsbehörde
    Kosten
    40–70 € (Beispiel Landkreis Mittelsachsen; je Kommune verschieden)
  8. Wann nötig
    Optional; auf Wunsch Käufer/Bank, v.a. bei Gewerbevornutzung
    Wo erhältlich
    Untere Bodenschutzbehörde (Kreis/kreisfreie Stadt)
    Kosten
    liegt nicht vor
    Nordrhein-Westfalen
    Bezeichnung des Katasters länderspezifisch.
  9. Wann nötig
    Klärung offener Erschließungsbeiträge
    Wo erhältlich
    Gemeinde (Tiefbau-/Bauverwaltungsamt)
    Kosten
    liegt nicht vor
  10. Wann nötig
    Wenn Grundschuld eingetragen
    Wo erhältlich
    Gläubigerbank des Verkäufers (Notar fordert an)
    Kosten
    liegt nicht vor
  11. Wann nötig
    Käufer/Bank; Versicherung geht auf Käufer über (§ 95 VVG)
    Wo erhältlich
    Versicherer
    Kosten
    kostenlos
  12. Wann nötig
    Wertargumentation, Käuferfragen
    Wo erhältlich
    Eigene Unterlagen, Bezirksschornsteinfeger
    Kosten
    kostenlos
  13. Wann nötig
    Beurkundung (Notar)
    Wo erhältlich
    —
    Kosten
    kostenlos
  14. Wann nötig
    Vor dem ersten Inserat
    Wo erhältlich
    Eigene Fotos, im Privat-Paket aufbereitet
    Kosten
    im Privat-Paket enthalten
  15. Wann nötig
    Vor dem ersten Inserat
    Wo erhältlich
    Vorlage: Ihre Bauzeichnungen, im Privat-Paket erstellt
    Kosten
    im Privat-Paket enthalten
  16. Wann nötig
    Vor der ersten Anfrage
    Wo erhältlich
    Im Privat-Paket erstellt
    Kosten
    im Privat-Paket enthalten

„Unverbindlich“ = Erfahrungswert ohne amtliche Quelle in unserer Datenbasis. „Liegt nicht vor“ = Gebühr je Land bzw. Kommune verschieden, von uns nicht belegt. Ihre Häkchen speichert nur Ihr Browser.

Auf einen Blick

Ihre Checkliste besteht aus den Grundunterlagen jeder Immobilie, den Zusatzunterlagen Ihrer Objektart und den Ausnahmen Ihres Bundeslands. Pflicht für jeden Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung ist der Energieausweis (§ 80 GEG), außer bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden bis 50 m² Nutzfläche. Fast alles andere verlangen Käufer, Bank oder Notar. Wer die Unterlagen vor dem ersten Inserat beisammen hat, verliert keine Wochen zwischen Zusage und Notartermin. Welcher Energieausweis Ihr Haus braucht, klärt der Energieausweis-Check; was Notar und Grundbuch kosten, rechnet der Notarkosten-Rechner vor.

So entsteht Ihre Liste

Unterlagen = Grundunterlagen + Zusatzunterlagen der Objektart + Mietverträge (wenn vermietet) + Erbnachweis (wenn geerbt) − was in Ihrem Bundesland entfällt.

  • Grundunterlagen für jede Immobilie: Grundbuchauszug, Flurkarte, Löschungsbewilligung (wenn eine Grundschuld eingetragen ist), Personalausweis und Steuer-ID.
  • Haus und Wohnung zusätzlich: Energieausweis (§ 80 GEG; das Gesetz heißt inzwischen Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG), Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung (üblich nach WoFlV), Baugenehmigung, Nachweise über Modernisierungen. Beim Haus außerdem der Nachweis der Gebäudeversicherung.
  • Haus und Grundstück zusätzlich: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft, Erschließungsbeitragsbescheinigung.
  • Eigentumswohnung zusätzlich: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage und gegebenenfalls die Verwalterzustimmung.
  • Bundesland: Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. In Brandenburg werden neue Baulasten im Grundbuch gesichert, alte Baulastenverzeichnisse gelten weiter. Fragen Sie dort trotzdem bei der Bauaufsicht nach.

Beispiel: Haus in Bayern

Für ein nicht vermietetes Haus in Bayern zeigt die Checkliste 12 Unterlagen. Die Baulastenauskunft entfällt. Die Kosten, die in unserer Datenbasis stehen, summieren sich auf 60 € bis 520 €. Darin steckt der Energieausweis mit einem Erfahrungswert aus Ratgeberseiten, kein amtlicher Preis. Nicht enthalten sind die Kosten für Flurkarte / Liegenschaftskarte, Lageplan / Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung / Baugenehmigung / Abnahmeschein, Altlastenauskunft, Erschließungsbeitragsbescheinigung, Löschungsbewilligung / Ablösebetrag: Sie hängen von Land, Kommune, Bank oder Verwalter ab und liegen uns nicht belegt vor.

UnterlageKosten
Energieausweis50 € bis 500 €
Grundbuchauszug10 € bis 20 €
Auskunft Baulastenverzeichnisentfällt in Bayern
Gebäudeversicherungsnachweiskostenlos (unverbindlich)
Nachweise Modernisierungen, Heizung (Schornsteinfeger-Protokolle)kostenlos (unverbindlich)
Personalausweis + Steuer-ID beider Parteienkostenlos (unverbindlich)

Wohnfläche ist ein Haftungsrisiko. Geben Sie im Exposé an, nach welcher Methode die Fläche berechnet wurde. WoFlV, DIN 277 und die alte II. BV liefern unterschiedliche Werte. Die Fläche nach WoFlV rechnen Sie Raum für Raum mit dem Wohnflächenrechner nach.

Privatverkauf-Checkliste: in welcher Reihenfolge Sie die Unterlagen besorgen

  1. Vor dem Inserat: Energieausweis. Seine Pflichtangaben gehören in Anzeigen (§ 87 GEG); ob das für private Inserate gilt, ist rechtlich ungeklärt, wir empfehlen die Angaben immer. Außerdem Grundriss und Wohnflächenberechnung, Fotos, Exposé.
  2. Vor der ersten Besichtigung: Energieausweis zum Vorlegen, Grundbuchauszug, Flurkarte, bei Eigentumswohnungen die WEG-Unterlagen vom Verwalter.
  3. Wenn ein Käufer finanziert: Bauzeichnungen, Baugenehmigung, Baulastenauskunft und Versicherungsnachweis für die Bank.
  4. Zum Notartermin: Personalausweise und Steuer-IDs. Löschungsbewilligung und Grundbuchstand holt der Notar selbst.

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Häufige Fragen zu den Unterlagen beim Hausverkauf

Für ein Haus in Nordrhein-Westfalen zeigt die Checkliste 13 Unterlagen, für eine Eigentumswohnung ebenfalls 13, aber zum Teil andere. Bei Haus und Wohnung immer dabei: Energieausweis, Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen mit Wohnflächenberechnung und Ihr Personalausweis mit Steuer-ID. Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Wirtschaftsplan dazu, bei einer vermieteten Immobilie die Mietverträge. Die Checkliste oben stellt die Liste für Ihre Objektart und Ihr Bundesland zusammen.
Ja. Wählen Sie oben Objektart und Bundesland und klicken Sie auf „Als PDF drucken“. Im Druckdialog Ihres Browsers wählen Sie „Als PDF speichern“. Ihre Häkchen bleiben in Ihrem Browser gespeichert, es wird nichts an uns übertragen und Sie brauchen kein Konto.
Ja, außer bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden. Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 GEG). Er gilt 10 Jahre. Wer ihn vorsätzlich oder leichtfertig nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GEG). Ratgeberseiten nennen für einen Verbrauchsausweis etwa 50 € bis 100 € und für einen Bedarfsausweis etwa 300 € bis 500 €; das sind keine amtlichen Preise.
Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 € (GNotKG KV 17000/17001). Als Eigentümer haben Sie ein Einsichtsrecht. Für den Kaufvertrag zieht der Notar den Grundbuchstand selbst.
Für die Beurkundung braucht der Notar die Personalausweise und Steuer-IDs beider Parteien. Ist eine Grundschuld eingetragen, fordert er die Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank selbst an. Bei einer Eigentumswohnung kann zusätzlich die Verwalterzustimmung nötig sein, wenn die Gemeinschaftsordnung sie verlangt. Wenn Sie geerbt haben, brauchen Sie einen Erbnachweis.

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Eugen Görtz — Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage
Verfasst von

Eugen Görtz

Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage

Eugen Görtz ist Gründer von ImmoStage. Vor der Gründung war er über 10 Jahre als Abteilungsleiter in einem Industrieunternehmen tätig — mit Verantwortung für Prozessoptimierung, Teamführung und Digitalisierung. Diese operative Erfahrung fließt direkt in die Produktentwicklung von ImmoStage ein: pragmatische Lösungen, die im Makler-Alltag funktionieren.

10+ Jahre Abteilungsleiter in der IndustrieGründer von ImmoStage (2024)Fokus: KI-Staging für DACH-MaklerDSGVO & EU-Compliance
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Veröffentlicht: 2026-10-15
Lesezeit: 8 Min.