Auf einen Blick
Wer eine vermietete Wohnung verkaufen will, verkauft fast immer an jemanden, der die Miete mitkauft. Der Käufer übernimmt den Mietvertrag so, wie er ist (§ 566 BGB). Selbst einziehen kann er nur mit einer Eigenbedarfskündigung, und die ist nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen jahrelang gesperrt (§ 577a BGB). Ihr Käufer rechnet deshalb wie ein Anleger: Was bringt die Wohnung im Jahr, und wie viele Jahresmieten zahle ich dafür? Genau diese Rechnung sollten Sie vor ihm machen. Dazu kommt eine zweite Aufgabe, die Verkäufer leerer Wohnungen nicht kennen: Sie brauchen für jede Besichtigung das Einverständnis Ihres Mieters.
Formel: Kaufpreis aus der Jahresnettokaltmiete
- Jahresnettokaltmiete = Monatsnettokaltmiete × 12 (ohne Betriebs- und Heizkosten)
- Kaufpreis = Jahresnettokaltmiete × Kaufpreisfaktor
- Bruttomietrendite = Jahresnettokaltmiete ÷ Kaufpreis × 100 %, also 100 % ÷ Faktor
Den Faktor nennen Gutachter Ertragsfaktor. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (§ 20 ImmoWertV) beschreibt ihn als Verhältnis von Kaufpreisen zu den marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Verkäufen ab und veröffentlichen ihn im Grundstücksmarktbericht. Einen bundesweit „üblichen“ Faktor geben wir nicht an: Er hängt von Stadt, Lage und Baujahr ab, und uns liegt dafür keine belegte Zahl vor. Tragen Sie deshalb den Faktor aus dem Bericht Ihrer Stadt ein, oder rechnen Sie mit einer Spanne.
Beispiel: 850 € Nettokaltmiete im Monat
| Rechenschritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Jahresnettokaltmiete | 850 € × 12 | 10.200 € |
| Kaufpreis bei Faktor 20 | 10.200 € × 20 | 204.000 € |
| Kaufpreis bei Faktor 25 | 10.200 € × 25 | 255.000 € |
| Bruttomietrendite | 100 % ÷ 20 bzw. ÷ 25 | 5,00 % bzw. 4,00 % |
Andersherum: Verlangen Sie für dieselbe Wohnung 240.000 €, sieht der Käufer eine Bruttomietrendite von 4,25 % und einen Faktor von 23,53. Liegt Ihr Preis deutlich über dem Faktor, den der Gutachterausschuss für vergleichbare Wohnungen nennt, brauchen Sie ein Argument: eine Miete unter der Marktmiete, die sich im Rahmen des Mietrechts anheben lässt, ein gepflegtes Haus mit ausreichender Erhaltungsrücklage oder eine Lage, in der Mieten steigen.
Im Ertragswertverfahren heißt der Barwertfaktor ebenfalls „Vervielfältiger“. Er rechnet mit Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer und Bodenwert, nicht mit dem Kaufpreis. Wenn Sie den Wert gründlicher prüfen wollen, nutzen Sie den Ertragswert-Rechner auf der Seite zur Wertermittlung.


