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Grundstückgewinnsteuer berechnen: Rechner 2026 je Kanton

Wie viel Grundstückgewinnsteuer zahlen Sie beim Verkauf Ihrer Liegenschaft? Für Aargau, Bern, Genf, St. Gallen, Zürich rechnet das Werkzeug die Steuer aus, für alle anderen Kantone zeigt es Tarif, Besitzdauer-Regeln und den offiziellen Rechner.

Grundstückgewinnsteuer 2026 berechnen: Kanton, Gewinn, Besitzdauer

Besitzdauer: 14 volle Jahre

Grundstückgewinn
CHF 320'000
Steuerbarer Gewinn
CHF 320'000
Steuer vor Besitzdauer-Anpassung
CHF 117'400
Ermässigung lange Besitzdauer
− CHF 37'568
Grundstückgewinnsteuer (geschätzt)
CHF 79'832

Die Steuer ist geschätzt. Inserat und Exposé für den Verkauf können Sie schon vorbereiten.

Inserat + Exposé erstellen

Grundstückgewinnsteuer Zürich

  • System: monistisch (eigene Grundstückgewinnsteuer für alle Gewinne)
  • Erhebung: Gemeinde (100 % Gemeinde); kein Steuerfuss, Tarif kantonal einheitlich
  • Stufentarif auf dem Gewinn: erste 4'000 CHF: 10 %; nächste 6'000 CHF: 15 %; nächste 8'000 CHF: 20 %; nächste 12'000 CHF: 25 %; nächste 20'000 CHF: 30 %; nächste 50'000 CHF: 35 %; darüber: 40 %
  • Freigrenze: Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei
  • Rundung: abrunden auf 100 CHF (Steuerrekursgericht ZH)

Besitzdauer

  • Zuschlag bei kurzer Besitzdauer: unter 1 Jahr +50 %; unter 2 Jahren +25 %
  • Ermässigung: ab 5 Jahren −5 %; ab 6 Jahren −8 %; ab 7 Jahren −11 %; ab 8 Jahren −14 %; ab 9 Jahren −17 %; ab 10 Jahren −20 %; ab 11 Jahren −23 %; ab 12 Jahren −26 %; ab 13 Jahren −29 %; ab 14 Jahren −32 %; ab 15 Jahren −35 %; ab 16 Jahren −38 %; ab 17 Jahren −41 %; ab 18 Jahren −44 %; ab 19 Jahren −47 %; ab 20 Jahren −50 %
  • Zählung der Besitzdauer: volle Jahre (anrechenbare Besitzesdauer)

Anlagekosten und Abzüge

  • Anlagekosten = Erwerbspreis inkl. weiterer Leistungen + wertvermehrende Aufwendungen (Neu-/An-/Umbauten, Erschliessung, Grundeigentümerbeiträge); nicht abziehbar: werterhaltender Unterhalt (schon bei der Einkommenssteuer abziehbar). Verkaufskosten: Handänderungskosten und übliche Maklerprovision 2-3 % (TI bis 5 %) in allen Kantonen als Gewinnungskosten abziehbar. Mehrwertabgabe abziehbar (Art. 5 Abs. 1sexies RPG).
  • Ersatzwert: Erwerb >20 J.: amtlicher Verkehrswert vor 20 J. statt Erwerbspreis
  • Steueraufschub bei Verkauf dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohneigentums, soweit der Erlös innert angemessener Frist in ein gleich genutztes Ersatzobjekt in der Schweiz reinvestiert wird (Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG; alle Kantone). Absolute Methode (BGE 130 II 202): aufgeschoben = Kosten Ersatzobjekt minus Anlagekosten des verkauften Objekts, max. Gewinn. Frist in etwa der Hälfte der Kantone 2 Jahre, sonst 1-5 Jahre.

Handänderungssteuer

  • Keine Handänderungssteuer. Nur Grundbuchgebühr 1 ‰ des Verkehrswerts (mind. CHF 100) plus Beurkundungsgebühr 1 ‰.
  • Quelle Handänderung

Notariat und Grundbuchamt

  • Notariat: Amtsnotariat. Beurkundung 1 ‰ des Verkehrswerts, mind. CHF 100 (MWST-pflichtig).
  • Grundbuch: 1 ‰ des Verkehrswerts, mind. CHF 100.

Energieausweis (GEAK/CECB) beim Verkauf: nein

  • Keine GEAK-Pflicht beim Verkauf (Tabelle 'GEAK-Pflicht bei Handänderung' des Vereins GEAK, Stand Januar 2026: 'Nein'). Ein freiwilliger GEAK ist möglich. GEAK-Pflichten bei Förderbeiträgen (GEAK Plus ab CHF 10'000 Förderung) oder beim Heizungsersatz sind keine Verkaufspflichten.
  • Quelle GEAK
Kein amtlicher Online-Rechner hinterlegt: Fragen Sie das Steueramt Ihrer Gemeinde.Tarif (ESTV-Steuermäppchen)

Auf einen Blick

  1. Gewinn ermitteln: Verkaufspreis minus Verkaufskosten, Anlagekosten und wertvermehrende Investitionen.
  2. Kantonstarif anwenden: Stufentarif nach Gewinnhöhe (z. B. Zürich, Bern, St. Gallen) oder Satz nach Besitzdauer (z. B. Aargau, Genf).
  3. Besitzdauer berücksichtigen: Zuschlag bei kurzer, Ermässigung bei langer Besitzdauer.
  4. Steuerfuss beachten: In Bern, St. Gallen und weiteren Kantonen ist der Tarifbetrag nur die einfache Steuer.

So wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet: Formel und Abzüge

Grundstückgewinn = Verkaufspreis − Verkaufskosten − Anlagekosten (Erwerbspreis + Erwerbsnebenkosten) − wertvermehrende Investitionen. Steuer = Kantonstarif auf dem Gewinn, plus Zuschlag bzw. minus Ermässigung nach Besitzdauer (in Steuerfuss-Kantonen zusätzlich × Steuerfuss).

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer. Das Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 12 StHG) gibt den Rahmen vor, Tarif und Besitzdauer-Regeln legt jeder Kanton selbst fest. Der Bund erhebt auf Privatvermögen keine Grundstückgewinnsteuer (Art. 16 Abs. 3 DBG). Die Tarife aller Kantone stehen im ESTV Steuermäppchen Grundstückgewinnsteuer, Steuerperiode 2025, die Systematik im ESTV Dossier Steuerinformationen D: Besteuerung der Grundstückgewinne.

Werterhaltend ist nicht wertvermehrend
Eine neue Küche als Ersatz der alten zählt als Unterhalt und senkt die Grundstückgewinnsteuer nicht. Ein Anbau oder eine zusätzliche Wärmedämmung zählt als Investition und ist abziehbar.

Beispiel Genf: Gewinn CHF 208'000, 8 Jahre Besitz

Das amtliche Rechenbeispiel der Genfer Steuerverwaltung (ge.ch), mit dem Rechner auf dieser Seite nachgerechnet:

PostenBetrag
VerkaufspreisCHF 900'000
− Maklerprovision (Verkaufskosten)CHF 27'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten)CHF 665'000
= GrundstückgewinnCHF 208'000
Satz bei 8 vollen Besitzjahren15 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 31'200

Grundstückgewinnsteuer Zürich: Tarif und Ermässigung nach Besitzdauer

In Zürich erhebt die Gemeinde die Steuer nach einem kantonal einheitlichen Tarif, ohne Steuerfuss. Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei; der Gewinn wird auf 100 CHF abgerundet. Der Stufentarif beginnt bei 10 % und endet bei 40 %. Beispiel aus einem Entscheid des Steuerrekursgerichts: Gewinn CHF 63'005, abgerundet CHF 63'000, Steuer nach Tarif CHF 16'450, nach 8 vollen Jahren CHF 14'147.

BesitzdauerAnpassung der Steuer
unter 1 Jahr+50 % Zuschlag
1 bis unter 2 Jahre+25 % Zuschlag
2 bis unter 5 Jahrekeine
5 volle Jahre−5 % Ermässigung
6 volle Jahre−8 % Ermässigung
7 volle Jahre−11 % Ermässigung
8 volle Jahre−14 % Ermässigung
9 volle Jahre−17 % Ermässigung
10 volle Jahre−20 % Ermässigung
11 volle Jahre−23 % Ermässigung
12 volle Jahre−26 % Ermässigung
13 volle Jahre−29 % Ermässigung
14 volle Jahre−32 % Ermässigung
15 volle Jahre−35 % Ermässigung
16 volle Jahre−38 % Ermässigung
17 volle Jahre−41 % Ermässigung
18 volle Jahre−44 % Ermässigung
19 volle Jahre−47 % Ermässigung
ab 20 vollen Jahren−50 % Ermässigung

Grundstückgewinnsteuer je Kanton: Handänderungssteuer und GEAK im Überblick

Der Rechner gibt nur für Aargau, Bern, Genf, St. Gallen, Zürich einen Betrag aus: Dort ist der Tarif an amtlichen Beispielen bzw. Gerichtsentscheiden nachgerechnet. Für die übrigen 21 Kantone zeigt er die Regeln und den Link zum Steueramt. Einen Energieausweis (GEAK/CECB) verlangen beim Verkauf nur Freiburg und Waadt; in Jura und Neuenburg ist die Pflicht bedingt bzw. ungeklärt.

KantonSatz hängt ab vonHandänderungGEAK beim VerkaufBetrag im Rechner
Aargau (AG)BesitzdauerGebühr (siehe Kanton)neinja
Appenzell Ausserrhoden (AR)fester Satz + Besitzdauer2 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Appenzell Innerrhoden (AI)Gewinn + Besitzdauer1 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Basel-Landschaft (BL)Gewinn + Besitzdauer2,5 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Basel-Stadt (BS)Besitzdauer3 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Bern (BE)Gewinn + Besitzdauer1,8 % (Steuer)neinja
Freiburg (FR)Besitzdauer1,5 % (Steuer)janein, Regeln + Link
Genf (GE)Besitzdauer3 % (Steuer)neinja
Glarus (GL)Gewinn + BesitzdauerGebühr (siehe Kanton)neinnein, Regeln + Link
Graubünden (GR)Gewinn + BesitzdauerSteuer, Satz variabelneinnein, Regeln + Link
Jura (JU)Gewinn + Besitzdauer2,1 % (Steuer)unklar / bedingtnein, Regeln + Link
Luzern (LU)Gewinn + Besitzdauer1,5 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Neuenburg (NE)Gewinn + Besitzdauer3,3 % (Steuer)unklar / bedingtnein, Regeln + Link
Nidwalden (NW)Besitzdauer1 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Obwalden (OW)fester Satz + Besitzdauer1,5 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Schaffhausen (SH)Gewinn + BesitzdauerGebühr (siehe Kanton)neinnein, Regeln + Link
Schwyz (SZ)Gewinn + Besitzdauerkeineneinnein, Regeln + Link
Solothurn (SO)Gewinn + Besitzdauer2,2 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
St. Gallen (SG)Gewinn + Besitzdauer1 % (Steuer)neinja
Tessin (TI)Besitzdauer1,1 % (Gebühr)neinnein, Regeln + Link
Thurgau (TG)fester Satz + Besitzdauer1 % (Steuer)neinnein, Regeln + Link
Uri (UR)BesitzdauerGebühr (siehe Kanton)neinnein, Regeln + Link
Waadt (VD)Besitzdauer2,2 % (Steuer)ja, auch im Inseratnein, Regeln + Link
Wallis (VS)Gewinn + BesitzdauerSteuer, Satz variabelneinnein, Regeln + Link
Zug (ZG)Rendite + BesitzdauerGebühr (siehe Kanton)neinnein, Regeln + Link
Zürich (ZH)Gewinn + Besitzdauerkeineneinja

Die Handänderungssteuer zahlt meist der Käufer; Details, Ausnahmen und Notariatsform je Kanton zeigt der Rechner oben, sobald Sie den Kanton wählen. Welche Unterlagen Käufer und Notar zusätzlich erwarten, steht in der Vorlage Verkaufsdokumentation erstellen; wie Sie die Liegenschaft vorab präsentieren, zeigt Verkauf in der Schweiz vorbereiten.

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Häufig gestellte Fragen

Grundlage ist der Gewinn: Verkaufspreis minus Verkaufskosten, minus Anlagekosten (Kaufpreis plus Erwerbsnebenkosten) und minus wertvermehrende Investitionen. Darauf wendet der Kanton seinen Tarif an, entweder als Stufentarif nach Gewinnhöhe (z. B. Zürich) oder als Satz nach Besitzdauer (z. B. Genf, Aargau). Kurze Besitzdauer führt meist zu einem Zuschlag, lange zu einer Ermässigung. In Steuerfuss-Kantonen wie Bern oder St. Gallen ergibt der Tarif nur die einfache Steuer, die mit dem Steuerfuss multipliziert wird.
Zürich rechnet mit einem Stufentarif von 10 % auf den ersten CHF 4'000 Gewinn bis 40 % auf dem Teil über CHF 100'000. Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei, der Gewinn wird auf 100 CHF abgerundet. Bei weniger als 1 Jahr Besitz kommt ein Zuschlag von 50 % dazu, unter 2 Jahren 25 %. Ab 5 vollen Jahren sinkt die Steuer um 5 %, ab 20 Jahren um 50 %. Beispiel aus einem Entscheid des Steuerrekursgerichts: Gewinn CHF 63'005 nach 8 vollen Jahren ergibt CHF 14'147 Steuer. Die Steuer erhebt die Gemeinde, ohne Steuerfuss.
Steuerpflichtig ist der Verkäufer. Der Bund erhebt auf Privatvermögen keine Grundstückgewinnsteuer, nur Kanton bzw. Gemeinde. Weil in mehreren Kantonen (z. B. Zürich, St. Gallen) ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Grundstück besteht, verlangt der Käufer oft, dass ein Teil des Kaufpreises direkt ans Steueramt oder auf ein Sperrkonto geht. Planen Sie das in Ihrer Liquidität ein.
Abziehbar sind die Anlagekosten (Erwerbspreis mit weiteren Leistungen) und wertvermehrende Aufwendungen wie Neu-, An- und Umbauten, Erschliessung oder Grundeigentümerbeiträge. Werterhaltender Unterhalt zählt nicht, er ist schon bei der Einkommenssteuer abziehbar. Verkaufskosten wie Handänderungskosten und die übliche Maklerprovision sind in allen Kantonen abziehbar. Bewahren Sie Rechnungen für Investitionen deshalb auf.
Ja. Verkaufen Sie Ihr dauernd und ausschliesslich selbst bewohntes Eigenheim und kaufen innert angemessener Frist ein gleich genutztes Ersatzobjekt in der Schweiz, wird die Steuer aufgeschoben, soweit Sie den Erlös reinvestieren (Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG). Auch bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung wird die Steuer in allen Kantonen aufgeschoben. Ferienwohnungen und vermietete Objekte sind ausgeschlossen.

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Eugen Görtz — Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage
Verfasst von

Eugen Görtz

Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage

Eugen Görtz ist Gründer von ImmoStage. Vor der Gründung war er über 10 Jahre als Abteilungsleiter in einem Industrieunternehmen tätig — mit Verantwortung für Prozessoptimierung, Teamführung und Digitalisierung. Diese operative Erfahrung fließt direkt in die Produktentwicklung von ImmoStage ein: pragmatische Lösungen, die im Makler-Alltag funktionieren.

10+ Jahre Abteilungsleiter in der IndustrieGründer von ImmoStage (2024)Fokus: KI-Staging für DACH-MaklerDSGVO & EU-Compliance
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Veröffentlicht: 2026-10-15
Lesezeit: 8 Min.