Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Die Spekulationssteuer (offiziell: Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Der Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — im Spitzensteuersatz sind das bis zu 42 %.
Wann ist die Immobilie trotz kurzer Haltedauer steuerfrei?
Eigengenutzte Immobilien sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Die Eigennutzungsprüfung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann also auch bei kurzer Haltedauer Steuerfreiheit bedeuten.
Mehr Details zu steuerlichen Aspekten beim Immobilienverkauf finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zu Steuern beim Immobilienverkauf.
Tipps zur Steueroptimierung
Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Maklerkosten) sowie nachträgliche Herstellungskosten für Modernisierungen können den steuerpflichtigen Gewinn erheblich mindern. Führen Sie daher sorgfältig Buch über alle immobilienbezogenen Ausgaben. Ein Steuerberater kann individuelle Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen — der Rechner auf dieser Seite liefert eine erste Orientierung.
