Auf einen Blick
Ablauf: Geerbtes Haus verkaufen in 6 Schritten
- Erbfolge nachweisen: Erbschein oder notarielles Testament. Das Grundbuchamt und der Notar verlangen einen Nachweis, wer geerbt hat (§ 35 GBO): einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament bzw. einen Erbvertrag mit der Niederschrift über die Eröffnung. Ein handschriftliches Testament genügt dafür in der Regel nicht.
- Grundbuch berichtigen lassen. Im Grundbuch steht noch der Erblasser. Klären Sie mit dem Notar, ob Sie sich vor dem Verkauf mit dem Erbnachweis eintragen lassen müssen oder direkt an den Käufer übertragen können (§§ 39, 40 GBO).
- Einigung der Erben. Gehört das Haus mehreren Erben, können sie nur gemeinsam darüber verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Halten Sie Verkauf, Mindestpreis, Ansprechpartner und Aufteilung des Erlöses schriftlich fest, bevor das Inserat online geht.
- Spekulationsfrist prüfen. Die Frist von 10 Jahren rechnet ab dem Kauf durch den Erblasser, nicht ab dem Erbfall (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Liegt der Kauf weniger als 10 Jahre zurück, prüfen Sie die Steuer vor dem Verkauf.
- Räumen und Unterlagen sammeln. Haus entrümpeln, Zählerstände notieren, Versicherung informieren. Energieausweis besorgen: Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Grundbuchauszug, Pläne und Wohnflächenberechnung zusammenstellen.
- Leere Räume zeigen und verkaufen. Inserat mit Fotos aller Räume erstellen, leere Räume virtuell einrichten, Besichtigungen durchführen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden. Alle Erben unterschreiben beim Notar oder lassen sich mit beglaubigter Vollmacht vertreten.
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