Auf einen Blick
Was gehört ins Übergabeprotokoll beim Hausverkauf?
Übergabeprotokoll = Parteien + Objekt + Übergabedatum + Zählerstände + Heizöl + Schlüssel + Räume + Mängel mit Fotos + mitverkaufte Gegenstände + Unterschrift beider Parteien.
- Parteien und Objekt: Namen von Verkäufer und Käufer, Ihre neue Anschrift für die Schlussrechnungen, die Adresse des Objekts (bei Wohnungen die Wohnungsnummer laut Teilungserklärung) und Notar, UR-Nr. und Datum des Kaufvertrags.
- Übergabedatum: Ab diesem Tag gehen Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über (§ 446 BGB), sofern der Kaufvertrag nichts anderes regelt.
- Zählerstände und Heizöl: Strom, Gas, Wasser, Wärmemengenzähler, jeweils mit Zählernummer, dazu der Füllstand des Öltanks. Damit rechnen die Versorger zwischen Ihnen und dem Käufer ab.
- Schlüssel: jede Art mit Anzahl, auch Handsender, Briefkasten und Codes.
- Räume: Flur, Küche, Bad, WC, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, dazu Keller, Dachboden, Garage und Garten, jeweils „in Ordnung“ oder „Mangel“.
- Mängel: was beide Seiten bei der Begehung feststellen, mit Ort und Foto.
- Mitverkaufte Gegenstände: alles, was laut Kaufvertrag im Haus bleibt.
- Unterlagen: alle übergebenen Unterlagen, vor allem der Energieausweis. Ihn müssen Sie dem Käufer unverzüglich nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 GModG, vormals GEG).
- Sonstige Vereinbarungen: etwa „geräumt und besenrein“. Bei vermieteten Objekten: Mieter und Mietkaution.
- Unterschriften: Verkäufer und Käufer auf jedem Exemplar, auf Wunsch ein Zeuge.
Der Ablauf der Hausübergabe in 10 Schritten
Der Termin findet nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt, das Datum steht im Kaufvertrag. So gehen Sie vor:



