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Übergabeprotokoll Haus: online ausfüllen und drucken

Übergabeprotokoll Haus – hier füllen Sie es direkt im Browser aus: Zählerstände, Schlüssel, Mängel mit Fotos und mitverkaufte Gegenstände. Danach drucken oder als PDF speichern und gemeinsam mit dem Käufer unterschreiben.

Übergabeprotokoll Haus online ausfüllen

1. Parteien und Objekt
2. Zählerstände
3. Schlüssel
4. Begehung Raum für Raum
5. Festgestellte Mängel mit Foto

Fotos bleiben in Ihrem Browser, werden verkleinert und erscheinen im Ausdruck neben dem Mangel. Nichts wird hochgeladen.

6. Mitverkaufte Gegenstände
7. Unterlagen
8. Sonstige Vereinbarungen

Noch offen: Name des Verkäufers, Name des Käufers, Objekt (Adresse), Übergabedatum, mindestens ein Zählerstand, mindestens ein übergebener Schlüssel

Energieausweis: Nach dem Kaufvertrag müssen Sie ihn dem Käufer unverzüglich übergeben (§ 80 GModG, vormals GEG), außer bei Baudenkmälern und kleinen Gebäuden.

Datenschutz: Ihre Eingaben und Fotos bleiben in Ihrem Browser. Nichts wird an uns gesendet – außer Sie lassen sich unten die Zählerstände per E-Mail schicken. Ein Entwurf wird nur in diesem Browser gespeichert, bis Sie „Formular leeren“ wählen. Im Druckdialog wählen Sie „Als PDF speichern“, wenn Sie eine Datei möchten. Leere Abschnitte erscheinen im Ausdruck als Leerzeilen zum Ausfüllen von Hand.

Ergebnis per E-Mail erhalten

Wir vs. typische Übergabeprotokoll-Vorlagen (getestet am 16.10.2026)

FunktionDieses FormularTypische Vorlagen
Direkt im Browser ausfüllen statt ausdrucken✓0 von 4 Vorlagen
Felder für den Kaufvertrag (Notar, UR-Nr.)✓0 von 2 Miet-Vorlagen
Beliebig viele Zähler, auch Heizöl und Wärmemenge✓feste Felder
Mitverkaufte Gegenstände und Unterlagen als Liste✓nur im Ratgebertext
Fotos der Mängel im Ausdruck✓0 von 4 Vorlagen

Stichprobe: 4 frei zugängliche Übergabeprotokoll-Vorlagen (PDF oder Word) auf Seite 1 bei Google.de für „Übergabeprotokoll Haus“, davon 2 für Mietwohnungen, geprüft am 16.10.2026.

Auf einen Blick

Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand das Haus am Übergabetag an den Käufer geht. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber mit der Übergabe gehen nach § 446 BGB Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über, sofern der Kaufvertrag nichts anderes regelt. Ab diesem Tag trägt der Käufer die laufenden Kosten, und für jeden späteren Streit zählt, was beide Seiten unterschrieben haben.

Was gehört ins Übergabeprotokoll beim Hausverkauf?

Übergabeprotokoll = Parteien + Objekt + Übergabedatum + Zählerstände + Heizöl + Schlüssel + Räume + Mängel mit Fotos + mitverkaufte Gegenstände + Unterschrift beider Parteien.

  1. Parteien und Objekt: Namen von Verkäufer und Käufer, Ihre neue Anschrift für die Schlussrechnungen, die Adresse des Objekts (bei Wohnungen die Wohnungsnummer laut Teilungserklärung) und Notar, UR-Nr. und Datum des Kaufvertrags.
  2. Übergabedatum: Ab diesem Tag gehen Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer über (§ 446 BGB), sofern der Kaufvertrag nichts anderes regelt.
  3. Zählerstände und Heizöl: Strom, Gas, Wasser, Wärmemengenzähler, jeweils mit Zählernummer, dazu der Füllstand des Öltanks. Damit rechnen die Versorger zwischen Ihnen und dem Käufer ab.
  4. Schlüssel: jede Art mit Anzahl, auch Handsender, Briefkasten und Codes.
  5. Räume: Flur, Küche, Bad, WC, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, dazu Keller, Dachboden, Garage und Garten, jeweils „in Ordnung“ oder „Mangel“.
  6. Mängel: was beide Seiten bei der Begehung feststellen, mit Ort und Foto.
  7. Mitverkaufte Gegenstände: alles, was laut Kaufvertrag im Haus bleibt.
  8. Unterlagen: alle übergebenen Unterlagen, vor allem der Energieausweis. Ihn müssen Sie dem Käufer unverzüglich nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 GModG, vormals GEG).
  9. Sonstige Vereinbarungen: etwa „geräumt und besenrein“. Bei vermieteten Objekten: Mieter und Mietkaution.
  10. Unterschriften: Verkäufer und Käufer auf jedem Exemplar, auf Wunsch ein Zeuge.

Der Ablauf der Hausübergabe in 10 Schritten

Der Termin findet nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt, das Datum steht im Kaufvertrag. So gehen Sie vor:

  1. 01

    Dokumente zusammenstellen

    Energieausweis, Baupläne, Bedienungsanleitungen, Wartungsnachweise, Versicherungsscheine bereithalten.

  2. 02

    Zählerstände ablesen

    Strom, Gas, Wasser, Wärmemengenzähler mit Zählernummer und Foto, dazu den Heizöl-Füllstand. Beide Parteien bestätigen die Werte im Protokoll.

  3. 03

    Alle Räume gemeinsam begehen

    Planen Sie genug Zeit ein. Jeden Raum systematisch prüfen: Böden, Wände, Decken, Fenster, Türen.

  4. 04

    Außenbereiche und Keller prüfen

    Fassade, Dach, Terrasse, Garten, Garage, Keller, Dachboden: Zustand beschreiben und fotografieren.

  5. 05

    Mitverkaufte Gegenstände abhaken

    Was laut Kaufvertrag bleibt (Einbauküche, Markise, Gartenhaus), einzeln im Protokoll aufführen.

  6. 06

    Technik erklären

    Heizung, Lüftung, Elektrik, Smart Home vorführen und Bedienungsanleitungen übergeben.

  7. 07

    Rechnungen und Verträge übergeben

    Handwerkerrechnungen, laufende Wartungsverträge, Schornsteinfeger-Protokolle.

  8. 08

    Versicherungen und Versorger klären

    Welche Verträge gehen über? Melden Sie den Versorgern den Wechsel mit den Zählerständen und Ihrer neuen Anschrift.

  9. 09

    Schlüssel übergeben

    Alle Schlüssel einzeln mit Anzahl aufführen: Haustür, Briefkasten, Keller, Garage, Handsender.

  10. 10

    Protokoll unterschreiben

    Beide Parteien unterschreiben jedes Exemplar. Jede Partei behält eines.

Beispiel: ausgefülltes Übergabeprotokoll für ein Einfamilienhaus

So sieht ein vollständiges Protokoll aus. Alle Namen und Werte sind Beispieldaten: Maria Muster übergibt am 02.11.2026 das Einfamilienhaus, Lindenweg 4, 12345 Musterstadt an Jonas Beispiel, insgesamt 8 Schlüssel.

PostenAngabeWert im Beispiel
ZählerstandStrom (Nr. 1EMH0012345678)48.213,4 kWh
ZählerstandGas (Nr. 7GMT0098765)12.087,25 m³
ZählerstandWasser (Nr. W-334455)1.024,6 m³
ZählerstandWärmemenge (Nr. WMZ-2210)9.840 kWh
HeizölFüllstand Tank1.850 Liter
SchlüsselHaustür3 Stück
SchlüsselBriefkasten2 Stück
SchlüsselKeller1 Stück
SchlüsselGaragentor-Handsender2 Stück
Räume11 Räume begangen10 in Ordnung, Bad mit Mangel
Mangelfestgestellt, mit FotoBad: Riss in einer Wandfliese neben dem Waschbecken (Foto 1)
MitverkauftEinbauküche mit Gerätenbleibt im Haus
MitverkauftMarkise auf der Terrassebleibt im Haus
UnterlagenEnergieausweisübergeben

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Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht? Beweiskraft und Besitzübergang

Nein, kein Gesetz schreibt ein Übergabeprotokoll vor. Es ist aber das einzige Dokument, in dem Käufer und Verkäufer gemeinsam bestätigen, in welchem Zustand das Haus übergeben wurde. Als unterschriebene Privaturkunde beweist es nach § 416 ZPO, dass beide Seiten diese Angaben gemacht haben. Ob sie stimmen, würdigt ein Gericht frei; Zählernummern, ein Raumraster und Fotos machen das Protokoll deshalb deutlich belastbarer.

Den Übergabetermin legt der Kaufvertrag fest. In aller Regel ist es der Tag, an dem der Kaufpreis vollständig auf Ihrem Konto eingegangen ist. Vorher stellt der Notar die Fälligkeit fest, typischerweise nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorlage aller Genehmigungen.

Wichtig: Übergabe ist nicht gleich Eigentümerwechsel

Besitzübergang und Grundbucheintrag sind zwei verschiedene Dinge. Die Schlüssel übergeben Sie nach vollständiger Kaufpreiszahlung, die Umschreibung im Grundbuch folgt erst danach. In dieser Zwischenphase trägt der Käufer bereits das Risiko (§ 446 BGB), steht aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch.

Den Zeitpunkt des Besitzübergangs vereinbaren Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag frei; in der Praxis ist es der Moment der Schlüsselübergabe. Ab diesem Moment gilt, sofern der Kaufvertrag nichts anderes regelt:

§ 446 S. 1 BGB

Gefahrübergang

Der Käufer trägt ab der Übergabe das Risiko für zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung, etwa durch Sturm oder Brand.

§ 446 S. 2 BGB

Nutzungen und Lasten

Der Käufer erhält Mieteinnahmen und trägt Grundsteuer, Versicherungen und laufende Betriebskosten.

Verkehrssicherung

Räum- und Streupflicht

Mit dem Besitz übernimmt der Käufer in der Regel auch Schneeräumen, Streuen und das Beseitigen von Gefahren auf dem Grundstück.

Schlüsselübergabe an den Käufer beim Hausverkauf

Zählerstände, Heizöl und Schlüssel richtig erfassen

Lesen Sie jeden Zähler gemeinsam mit dem Käufer ab und tragen Sie Zählernummer und Stand ein. Ohne Nummer kann der Versorger die Ablesung nicht zuordnen. Fotografieren Sie jeden Zähler zusätzlich mit dem Smartphone. Melden Sie die Stände danach mit Ihrer neuen Anschrift an Strom-, Gas- und Wasserversorger, damit Ihre Schlussrechnung am Übergabetag endet.

Heizöl: Lesen Sie den Füllstand am Tankanzeiger ab, in Litern oder in Prozent. Ob und zu welchem Preis der Käufer das Restöl erstattet, sollte der Kaufvertrag regeln; das Protokoll hält die Menge fest, auf die sich beide Seiten dann beziehen.

Wärmemengenzähler finden Sie bei Fernwärme, Wärmepumpen oder Solarthermie. Fügen Sie im Formular dafür einen weiteren Zähler hinzu; Sie können beliebig viele Zähler erfassen, etwa auch einen zweiten Stromzähler für die Wärmepumpe.

Schlüssel erst nach vollständiger Zahlung

Übergeben Sie die Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis vollständig eingegangen ist. Wer vorher übergibt, hat einen Käufer im Haus, der noch nicht bezahlt hat. Führen Sie jede Schlüsselart mit Anzahl auf, auch Briefkasten, Garagentor-Handsender und Zahlencodes.

Übergabeprotokoll Haus gemeinsam mit dem Käufer ausfüllen

Welche Unterlagen übergeben Sie dem Käufer?

Gesetzlich vorgeschrieben ist vor allem der Energieausweis: Sie müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer unverzüglich nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 GModG). Wer das vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GModG).

Alle weiteren Unterlagen sind meist vertraglich vereinbart und in der Praxis unentbehrlich. Ohne Baupläne und Bedienungsanleitungen entstehen schnell Rückfragen und Streit.

Dokumente und Unterlagen bei der Hausübergabe
DokumentPflichtRechtsgrundlage / Hinweis
EnergieausweisJa§ 80 GModG; Bußgeld bis 10.000 € nach § 108 GModG
Baupläne und GrundrisseEmpfohlenFür Umbauten und Genehmigungen
Bedienungsanleitungen und GarantiescheineEmpfohlenHeizung, Küche, Technik
WartungsnachweiseEmpfohlenHeizung, Schornstein, Aufzug
GrundsteuerbescheidEmpfohlenDer Käufer trägt die Grundsteuer ab Übergabe im Innenverhältnis
VersicherungsscheineEmpfohlenDie Gebäudeversicherung geht mit dem Eigentumswechsel auf den Käufer über (§ 95 VVG)
HandwerkerrechnungenEmpfohlenBelege für Renovierungen
Lageplan / FlurkarteEmpfohlenGrenzen, Wegerechte

Welche Unterlagen Sie schon vor dem Verkauf brauchen, lesen Sie im Leitfaden Unterlagen für den Immobilienverkauf.

Übergabeprotokoll bei der Eigentumswohnung

Bei einer Eigentumswohnung endet die Übergabe nicht an der Wohnungstür. Halten Sie auch fest, was zum Sondereigentum gehört (Kellerabteil, Stellplatz) und welche Schlüssel für Gemeinschaftsflächen Sie übergeben. Das Raumraster im Formular passen Sie an, indem Sie Dachboden, Garage oder Garten entfernen. Der Käufer braucht außerdem:

Protokolle und Beschluss-Sammlung

Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG), damit der Käufer geplante Sanierungen kennt.

Hausgeld und Wirtschaftsplan

Letzte Jahresabrechnung und aktueller Wirtschaftsplan. Das Hausgeld zahlt der Käufer ab dem Tag, den Kaufvertrag und Verwaltung festlegen.

Erhaltungsrücklage

Aktueller Stand der Rücklage. Ohne klare Angabe ist sie ein häufiger Streitpunkt.

Zwischenablesung

Heizkostenverteiler und Wasseruhren am Übergabetag ablesen und der Hausverwaltung melden. Eine Kopie des Protokolls für die Verwaltung ist sinnvoll.

Mängel bei der Übergabe: was jetzt?

Tragen Sie jeden Mangel, den Sie oder der Käufer bei der Begehung sehen, ins Protokoll ein, mit Ort und Foto. Im Formular markieren Sie den Raum als „Mangel“ und legen unter „Festgestellte Mängel“ einen Eintrag mit Foto an; das Foto erscheint verkleinert im Ausdruck. Welche Ansprüche der Käufer daraus hat, regelt Ihr Kaufvertrag. Bei gebrauchten Immobilien ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung üblich. Drei Fälle sollten Sie unterscheiden:

Fall 1

Bei der Übergabe festgestellt

Beide Seiten sehen den Mangel und halten ihn im Protokoll fest. Damit ist belegt, dass er schon bei der Übergabe bestand und dass der Käufer davon wusste.

Fall 2

Versteckter Mangel

Niemand konnte ihn erkennen. Ob und wie lange der Käufer Ansprüche hat, hängt vom Kaufvertrag und von § 438 BGB ab.

Fall 3

Arglistig verschwiegen

Sie kannten den Mangel und haben ihn verschwiegen, etwa Feuchtigkeit oder Schimmel. Dann hilft auch ein Haftungsausschluss nicht (§ 444 BGB).

Die Übergabe ist der letzte Schritt, aber sie hängt von allem ab, was davor passiert ist. Käufer, die das Haus aus ehrlichen, guten Fotos und einem vollständigen Exposé kennen, kommen mit realistischen Erwartungen zum Termin. Mehr dazu in Immobilienpräsentation und Home Staging. Den kompletten Weg finden Sie im Leitfaden Immobilie verkaufen; verkaufen Sie ohne Makler, hilft der Guide Privatverkauf ohne Makler.

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Häufige Fragen

Beim Hausverkauf: Namen von Verkäufer und Käufer, Adresse des Objekts, Notar und UR-Nr. des Kaufvertrags, das Übergabedatum, alle Zählerstände mit Zählernummer (Strom, Gas, Wasser, Wärmemengenzähler) und der Heizöl-Füllstand, alle Schlüssel mit Anzahl, der Zustand jedes Raums, festgestellte Mängel mit Foto, mitverkaufte Gegenstände, übergebene Unterlagen wie der Energieausweis und die Unterschriften beider Parteien. Das Formular auf dieser Seite fragt genau diese Punkte ab.
Nein, kein Gesetz schreibt es vor. Ohne Protokoll fehlt aber ein gemeinsam unterschriebener Nachweis, in welchem Zustand Sie das Haus übergeben haben, welche Zählerstände galten und welche Schlüssel der Käufer erhalten hat. Kommt es später zum Streit, ist das Protokoll Ihr wichtigstes Beweismittel.
Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll ist eine Privaturkunde. Nach § 416 ZPO beweist sie, dass die Unterzeichner die Erklärungen darin abgegeben haben. Ob der Inhalt zutrifft, würdigt ein Gericht frei. Je genauer das Protokoll ist (Zählernummern, Raum für Raum, Fotos der Mängel), desto schwerer lässt es sich später bestreiten.
In der Regel bereitet der Verkäufer das Protokoll vor, bei einem Maklerverkauf oft der Makler. Beim Privatverkauf sind das also Sie. Der Notar ist an der Übergabe nicht beteiligt. Unterschreiben müssen Verkäufer und Käufer, beide auf jedem Exemplar; ein Zeuge kann zusätzlich unterschreiben.
Der Übergabetermin steht im Kaufvertrag. In aller Regel ist es der Tag, an dem der Kaufpreis vollständig auf Ihrem Konto eingegangen ist. Übergeben Sie die Schlüssel nicht vorher.
Das hängt vom Kaufvertrag ab. Bei gebrauchten Häusern ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung üblich; dann hat der Käufer bei einem versteckten Mangel meist keine Ansprüche. Das gilt nicht, wenn Sie den Mangel kannten und verschwiegen haben (§ 444 BGB). Ob und wie lange Ansprüche bestehen, regeln Kaufvertrag und § 438 BGB. Was im Protokoll steht, war bei der Übergabe bekannt.

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Eugen Görtz — Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage
Verfasst von

Eugen Görtz

Gründer & Geschäftsführer, ImmoStage

Eugen Görtz ist Gründer von ImmoStage. Vor der Gründung war er über 10 Jahre als Abteilungsleiter in einem Industrieunternehmen tätig — mit Verantwortung für Prozessoptimierung, Teamführung und Digitalisierung. Diese operative Erfahrung fließt direkt in die Produktentwicklung von ImmoStage ein: pragmatische Lösungen, die im Makler-Alltag funktionieren.

10+ Jahre Abteilungsleiter in der IndustrieGründer von ImmoStage (2024)Fokus: KI-Staging für DACH-MaklerDSGVO & EU-Compliance
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Veröffentlicht: 2026-10-16
Lesezeit: 8 Min.