Pflichtangaben nach GEG §87 — was Makler wissen müssen
Kein Energieausweis im Inserat?
Dann droht ein Bußgeld. Nicht vielleicht. Sicher. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG §87) schreibt vor, dass in jeder kommerziellen Immobilienanzeige folgende Angaben stehen müssen:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
Laut Immowelt können Verstöße Bußgelder bis 15.000 EUR nach sich ziehen. Eine gute Exposé Vorlage enthält diese Felder bereits vorausgefüllt — und macht Vergessen unmöglich.
Vorsicht: Die Pflichtangaben gelten für jede kommerzielle Anzeige — auch auf ImmoScout24, Immowelt und in Schaufensteraushängen. Nicht erst beim gedruckten Exposé.
Exposé-Vorlagen im Vergleich: Word, PDF, Canva oder Generator?
Die Frage ist nicht, ob Sie ein Exposé brauchen. Die Frage ist, wie Sie es erstellen.
Makler haben heute vier Optionen — jede mit klaren Vor- und Nachteilen. Die Architekturfotografie Frankfurt dokumentiert, dass Word-Vorlagen durchschnittlich 2 Stunden pro Objekt kosten. Immowriter bestätigt: 30-60 Minuten allein für die Objektbeschreibung.