Auf einen Blick
§23 EStG: Die Grundregel der Spekulationssteuer
Die Regel ist einfach. Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen, ist der Gewinn steuerpflichtig. Diese Frist nennt das Gesetz die Spekulationsfrist — geregelt in §23 Einkommensteuergesetz.
Der Steuersatz? Ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Kein Sondersatz, keine Flat Tax. Die unabhängigen Finanzexperten von Finanztip erläutern: Das Spektrum reicht von 14% bis 45% — je nachdem, wie hoch Ihr übriges Einkommen ist.
Konkret: Ein Verkäufer mit €35.000 Jahresgehalt und einem Immobiliengewinn von €18.000 zahlt nach Finanztip mehr als €6.000 zusätzliche Steuer. Nicht weil der Satz hoch ist. Sondern weil der Gewinn sein Einkommen in eine höhere Progression treibt.
Die Freigrenze liegt bei €1.000 Gewinn. Klingt harmlos. Ist es nicht. Ein Freibetrag würde den ersten €1.000 steuerfrei lassen. Die Freigrenze funktioniert anders: Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Wer €1.001 Gewinn macht, zahlt auf €1.001 Steuer — nicht nur auf den Euro darüber.
Der Immobilien-Ratgeber immoverkauf24.de zeigt an einem konkreten Beispiel die Berechnung:
