Auf einen Blick
Der Kaufvertrag aus Verkäufersicht: Was Sie wirklich wissen müssen
Der Immobilienkaufvertrag ist Pflicht. Ohne notarielle Beurkundung ist er nichtig — das regelt § 311b Abs. 1 BGB unmissverständlich. Das wissen die meisten Verkäufer.
Was viele nicht wissen: Der Kaufvertrag schützt den Käufer von Haus aus besser als den Verkäufer. Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer sofort nach Beurkundung. Die Grundbuchumschreibung dauert 6–8 Wochen. Und das Risiko mündlicher Nebenabreden trägt immer der Verkäufer — denn was nicht im Vertrag steht, ist rechtlich nicht durchsetzbar.
Seien wir ehrlich: Die häufigsten Fehler beim Immobilienkaufvertrag sind Verkäuferfehler. Eine strukturierte Praxisanalyse von Immobilien-Erfahrung dokumentiert acht typische Fallen — von der fehlenden Finanzierungsbestätigung des Käufers bis zum unvollständigen Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird beim Notartermin oft vergessen und ist der häufigste Streitauslöser nach der Schlüsselübergabe.
Zur vollständigen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Immobilienverkauf gehört der Kaufvertrag als letzter, nicht als erster Schritt. Der Preis wird früher entschieden — bei der ersten Besichtigung und beim ersten Inserat.



