Auf einen Blick
Was passiert beim Notartermin?
Jeder Immobilienkauf in Deutschland erfordert notarielle Beurkundung. Kein Privatvertrag ist gültig. Das regelt § 311b BGB ohne Ausnahmen.
Der Notar ist dabei keine Partei. Er arbeitet für die Transaktion — nicht für Käufer, nicht für Verkäufer. Seine Pflicht ist rechtliche Gültigkeit, nicht Ihr bestes Ergebnis.
Das ist der häufigste Irrtum. Und er kann teuer werden.
Die Beurkundung folgt einem festen Ablauf: Identitätsprüfung aller Parteien, vollständige Verlesung des gesamten Vertrags (gesetzlich vorgeschrieben), Erläuterungen durch den Notar, Erfassung etwaiger Änderungen am Rand des Entwurfs, Unterschriften aller Parteien. Nach der Unterzeichnung übersendet der Notar die Veräußerungsanzeige an das Finanzamt, veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und koordiniert die Fälligkeitsmitteilung.
Gesetzlich ist es nicht geregelt. In der Praxis wählt der Käufer den Notar — weil der Käufer typischerweise die Kosten trägt. Alle deutschen Notare berechnen identische Gebühren nach GNotKG. Die Wahl des Notars hat keinen Einfluss auf die Kosten.
Ausnahme: Bauträger bestimmen in der Regel den Notar selbst. Quelle: ImmobilienScout24
Ablauf Schritt für Schritt
Zwischen Ihrer Einigung mit dem Käufer und dem Grundbucheintrag vergehen in der Regel 5–12 Monate. Das wissen die meisten Verkäufer nicht.
Der detaillierte Ratgeber von Kampmeyer Immobilien erklärt den Ablauf in vier Phasen:
