Notar beim Immobilienverkauf: Der vollständige Leitfaden
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung bei Immobilienverkäufen gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist neutraler Rechtsdienstleister und schützt beide Seiten. Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Prozess - von der Notarsuche bis zur Eigentumsumschreibung.
Warum ist der Notar Pflicht?
Gesetzliche Grundlage
§ 311b BGB schreibt vor, dass Kaufverträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Wohnungseigentum) der notariellen Beurkundung bedürfen.
Schutzfunktion
Der Notar:
- Berät beide Parteien neutral
- Prüft die Rechtslage
- Erklärt den Vertrag vollständig
- Sichert Zug-um-Zug-Abwicklung
- Führt Grundbucheintragung durch
Der Ablauf: Von der Einigung zum Eigentum
Phase 1: Vor dem Notartermin
Schritt 1: Notar wählen (2-4 Wochen vor Termin)Wer wählt den Notar?
- Traditionell: Der Käufer (er zahlt)
- In der Praxis: Oft der Makler oder Verkäufer schlägt vor
- Wichtig: Beide Parteien müssen einverstanden sein
Der Notar benötigt:
- Personalausweise beider Parteien
- Grundbuchauszug (beschafft der Notar)
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Übergabetermin
- Besondere Vereinbarungen
Der Notar erstellt einen Entwurf und sendet ihn an beide Parteien. Mindestens 2 Wochen vor dem Termin sollten Sie diesen erhalten (Verbraucherschutzvorschrift).
Prüfen Sie im Entwurf:- Kaufpreis korrekt?
- Objektbeschreibung richtig?
- Übergabetermin passend?
- Sondervereinbarungen enthalten?
- Haftungsausschlüsse akzeptabel?
Phase 2: Der Notartermin
Dauer: 30-60 Minuten (je nach Komplexität) Anwesend:- Verkäufer (oder Bevollmächtigter)
- Käufer (oder Bevollmächtigter)
- Notar
- Ggf. Dolmetscher (bei Sprachbarrieren)
- Identitätsfeststellung
- Vollständige Verlesung des Vertrags
- Erläuterung aller Klauseln durch den Notar
- Fragen klären
- Unterschriften beider Parteien
- Unterschrift und Siegel des Notars
Phase 3: Nach dem Notartermin
Sofort nach Beurkundung:- Notar beantragt Auflassungsvormerkung
- Käufer erhält Zahlungsaufforderung
- Finanzamt wird informiert
- Notar erhält Zahlungsbestätigung
- Eigentumsumschreibung wird beantragt
- Grundbucheintragung erfolgt (4-8 Wochen)
- Käufer ist im Grundbuch eingetragen
- Übergabe der Immobilie
- Schlüsselübergabe
Der Kaufvertrag: Wichtige Inhalte
Standard-Bestandteile
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Erschienene | Käufer und Verkäufer mit vollständigen Daten |
| Kaufgegenstand | Genaue Beschreibung der Immobilie |
| Kaufpreis | Höhe und Zahlungsmodalitäten |
| Fälligkeit | Wann der Kaufpreis zu zahlen ist |
| Besitzübergang | Datum der Übergabe |
| Auflassung | Erklärung der Eigentumsübertragung |
| Belastungsvollmacht | Erlaubnis zur Grundbuchbelastung durch Käufer |
| Haftung | Gewährleistungsregelungen |
| Kosten | Verteilung der Kosten |
Wichtige Klauseln erklärt
Auflassungsvormerkung:Wird sofort nach Beurkundung ins Grundbuch eingetragen. Schützt den Käufer vor weiteren Verfügungen des Verkäufers.
Zug-um-Zug-Abwicklung:Eigentumsumschreibung erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Belastungsvollmacht:Erlaubt dem Käufer, vor Eigentumsumschreibung eine Grundschuld (Finanzierung) einzutragen.
Gewährleistungsausschluss:Bei gebrauchten Immobilien üblich: "gekauft wie gesehen". Gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Notarkosten
Wer zahlt?
Traditionell: Der Käufer trägt die Notarkosten. Ausnahmen:- Andere Vereinbarung im Vertrag
- Löschung von Grundschulden: Verkäufer
- Maklervertrag mit anderer Regelung
Wie werden die Kosten berechnet?
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und richten sich nach dem Kaufpreis.
Kostenbestandteile:| Position | Ca. Anteil |
|---|---|
| Beurkundung | 1,0% |
| Vollzug | 0,5% |
| Betreuung | 0,5% |
| Grundbuchkosten | 0,5% |
| Gesamt | ca. 1,5-2% |
| Kaufpreis | Notar + Grundbuch | Davon Grundbuch |
|---|---|---|
| 200.000€ | ca. 3.500€ | ca. 1.000€ |
| 400.000€ | ca. 6.000€ | ca. 1.600€ |
| 600.000€ | ca. 8.500€ | ca. 2.200€ |
| 800.000€ | ca. 11.000€ | ca. 2.800€ |
Zusätzliche Kosten möglich
- Dolmetscher (falls erforderlich)
- Beglaubigungen zusätzlicher Dokumente
- Besondere Vereinbarungen
Tipps für den Notartermin
Für Verkäufer
Vor dem Termin:- Alle relevanten Unterlagen bereithalten
- Vertragsentwurf sorgfältig prüfen
- Offene Fragen notieren
- Grundschulden klären (Löschung vorbereiten)
- Personalausweis nicht vergessen
- Fragen stellen, wenn etwas unklar ist
- Nicht unter Zeitdruck setzen lassen
- Zahlungseingang überwachen
- Übergabe vorbereiten
- Zählerstände dokumentieren
Für Käufer
Vor dem Termin:- Finanzierung gesichert
- Vertragsentwurf mit Berater prüfen
- Kaufnebenkosten bereithalten
- Fragen zum Vertrag notieren
- Personalausweis dabei
- Auf Haftungsausschlüsse achten
- Übergabetermin realistisch vereinbaren
Besondere Situationen
Verkauf durch Erbengemeinschaft
- Alle Erben müssen erscheinen oder Vollmacht erteilen
- Erbnachweis (Erbschein oder Testamentsvollstreckung) erforderlich
- Oft komplexere Abstimmung nötig
Verkauf mit Wohnrecht/Nießbrauch
- Bestehende Rechte im Vertrag regeln
- Löschung oder Fortbestand?
- Kaufpreisminderung berechnen
Verkauf vermieteter Immobilie
- Mietverhältnisse im Vertrag dokumentieren
- Kautionen übertragen
- Mieter informieren
Vollmacht
Kann nicht persönlich erscheinen?
- Notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich
- Muss vor dem Beurkundungstermin vorliegen
- Kosten: ca. 50-150€
Zeitlicher Ablauf
| Phase | Dauer | Aktivität |
|---|---|---|
| Einigung | variabel | Käufer und Verkäufer werden sich einig |
| Notarwahl | 1 Woche | Notar kontaktieren, Termin vereinbaren |
| Vorbereitung | 2-3 Wochen | Notar erstellt Entwurf, Parteien prüfen |
| Beurkundung | 1 Tag | Notartermin |
| Vormerkung | 1-2 Wochen | Auflassungsvormerkung im Grundbuch |
| Zahlung | 2-4 Wochen | Kaufpreis wird fällig und gezahlt |
| Umschreibung | 4-8 Wochen | Eigentumswechsel im Grundbuch |
| Gesamt | 2-4 Monate | Von Einigung bis Grundbucheintragung |
