Steuervorteil: Entrümpelungskosten absetzen
Das wissen die wenigsten.
Entrümpelungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG steuerlich absetzbar. 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 EUR pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Rechenbeispiel: Bei 3.500 EUR Entrümpelungskosten (davon ca. 2.500 EUR Arbeitsleistung) erhalten Sie 500 EUR vom Finanzamt zurück. Ihre tatsächlichen Nettokosten sinken auf 3.000 EUR.
Drei Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit: (1) Professionelles Unternehmen beauftragen, nicht Nachbarn. (2) Rechnung mit getrennten Positionen für Arbeitszeit und Material. (3) Per Überweisung zahlen -- Barzahlung wird nicht anerkannt. Bei Erbimmobilien gelten die Kosten zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit.
Nach dem Entrümpeln: Leere Räume verkaufen sich nicht
Sie haben entrümpelt. Die Wohnung ist leer. Sauber. Bereit.
Oder doch nicht?
81% der Käufer können sich leere Räume nicht eingerichtet vorstellen (NAR 2025). Eine leere Wohnung fühlt sich nicht an wie ein Zuhause. Sie fühlt sich an wie ein Problem.
Das muss nicht sein.
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