Auf einen Blick
Mindestflächen: Was das Gesetz vorschreibt
8 Quadratmeter. Das ist das gesetzliche Minimum pro Büroarbeitsplatz in Deutschland.
Nicht verhandelbar.
Die Technische Regel ASR A1.2 definiert: Erste Person im Raum bekommt mindestens 8 m², jede weitere mindestens 6 m². Die Bewegungsfläche pro Bildschirmarbeitsplatz muss mindestens 1,50 m² betragen, bei einer Mindesttiefe und -breite von jeweils 1 Meter.
In Großraumbüros über 400 m² steigt der Richtwert auf 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz. Der Grund: mehr Verkehrsfläche, mehr Lärmabstand, mehr Fluchtweg.
Die harten Zahlen:
- Einzelbüro (1 Person): mindestens 8 m²
- Jeder weitere Arbeitsplatz: + 6 m²
- Großraumbüro (>400 m²): 12-15 m² pro Platz
- Bewegungsfläche: mind. 1,50 m² pro Platz
- Inkl. Allgemeinflächen: ca. 25,5 m² pro Platz (designfunktion.de)




