Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.immostage.ai der Alpine Digital Solutions LTD. Wir sind bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
- ✓Alle Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte (alt-Attribute)
- ✓Die Sprache der Seite ist korrekt ausgezeichnet (lang="de")
- ✓Skip-Navigation-Link zum Hauptinhalt ist vorhanden
- ✓Semantische HTML-Elemente (header, nav, main, footer) werden verwendet
- ✓Ausreichende Farbkontraste in den Hauptbereichen der Website
- ✓Responsive Design für alle Endgeräte
Bekannte Einschränkungen
Folgende Bereiche sind uns als noch nicht vollständig barrierefrei bekannt. Wir arbeiten aktiv an Verbesserungen:
- ⚠KI-generierte Bilder: Automatisch erstellte Staging-Bilder haben generische Alternativtexte, da der Bildinhalt erst nach der Generierung bekannt ist.
- ⚠Interaktive Elemente: Einige komplexe UI-Komponenten (Bild-Slider, Drag-and-Drop-Upload) sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
- ⚠PDF-Exposés: Generierte PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig als Tagged PDF strukturiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@immostage.ai
Telefon: +43 681 84748231
Postanschrift: Alpine Digital Solutions LTD, 128 City Road, London EC1V 2NX, United Kingdom
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Wochen zu beantworten und eine Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine zufriedenstellende Lösung nicht möglich sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Verbraucher in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig: www.bundesnetzagentur.de
Diese Erklärung wurde am 7. April 2026 erstellt.